• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Künstlersozialversicherung: Abgabe bleibt 2025 stabil

16.07.2024

Arbeitsrecht, Meldung

Künstlersozialversicherung: Abgabe bleibt 2025 stabil

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zur Künstlersozialabgabe-Verordnung 2025 (KSA-VO 2025) die Ressort- und Verbändebeteiligung eingeleitet. Im Jahr 2025 wird der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung unverändert 5,0 % betragen.

Beitrag mit Bild

©sharpi1980/fotolia.com

Über die Künstlersozialversicherung werden derzeit mehr als 190.000 selbstständige Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Die selbstständigen Künstler und Publizisten tragen, wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmer, die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge.

Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 %) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen (30 %), die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten, finanziert. Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt und beträgt derzeit 5,0 %. Die Abgabe bleibt auch im Jahr 2025 stabil. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbstständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte.


BMAS vom 11.07.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

vortosmedia/123rf.com


31.10.2024

BFH zur Rückgängigmachung eines Investitionsabzugs für Photovoltaikanlagen

Der BFH entschied, dass die Rückgängigmachung eines Investitionsabzugs für steuerfreie Photovoltaikanlagen wegen nachträglicher Regelungen rechtlich zweifelhaft ist.

weiterlesen
BFH zur Rückgängigmachung eines Investitionsabzugs für Photovoltaikanlagen

Meldung

©Sondem/fotolia.com


31.10.2024

BGH bestimmt Leitentscheidungsverfahren im Scraping-Komplex

BGH erklärt Datenklau per Scraping zum Präzedenzfall: Können Betroffene Schadensersatz für verlorene Kontrolle über ihre Daten fordern?

weiterlesen
BGH bestimmt Leitentscheidungsverfahren im Scraping-Komplex

Meldung

©Piccolo/fotolia.com


30.10.2024

Körperschaftsteuer: Zuwendung an EWIV als verdeckte Gewinnausschüttung

Das Finanzgericht Hamburg wertet die Gewinnverschiebung an eine EWIV als verdeckte Gewinnausschüttung.

weiterlesen
Körperschaftsteuer: Zuwendung an EWIV als verdeckte Gewinnausschüttung

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank