09.06.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Künstlersozialabgabe sinkt auf 4,2 Prozent

Beitrag mit Bild

©magele-picture/fotolia.com

Durch das Gesetz zur Stabilisierung der Künstlersozialabgabe kann die Künstlersozialabgabe im nächsten Jahr 2018 deutlich von 4,8 Prozent auf 4,2 Prozent sinken.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat heute, am 09.06.2017, einen entsprechenden Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2018 in die Ressortabstimmung gegeben. Der Künstlersozialabgabesatz geht damit im zweiten Jahr hintereinander zurück und liegt im Jahr 2018 um einen Prozentpunkt niedriger als 2016 (5,2 Prozent).

Mehr Prüfungen – weniger Abgaben

Der Rückgang ist im Wesentlichen das Ergebnis der verstärkten Prüf- und Beratungstätigkeit der Deutschen Rentenversicherung und der Künstlersozialkasse seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes zu Beginn des Jahres 2015. In den Jahren 2015 und 2016 wurden rund 50.000 abgabepflichtige Unternehmen neu erfasst. Darüber hinaus haben sich im selben Zeitraum ca. 17.000 abgabepflichtige Unternehmen bei der Künstlersozialkasse gemeldet.

185.000 selbstständige Künstler und Publizisten

Über die Künstlersozialversicherung werden derzeit rund 185.000 selbstständige Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Die selbstständigen Künstler und Publizisten tragen, wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmer, die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 Prozent) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen (30 Prozent), die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten, finanziert. Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt und beträgt derzeit 4,8 Prozent. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbstständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte.

(BMAS, PM vom 09.06.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Elisabeth Märker


29.04.2026

BFH-Updates zum Thema Betriebsvorrichtungen (erweiterte Gewerbesteuerkürzung)

Im vergangenen Herbst hat der BFH drei neue Entscheidungen zum Thema Betriebsvorrichtungen/erweiterte Gewerbesteuerkürzung veröffentlicht.

weiterlesen
BFH-Updates zum Thema Betriebsvorrichtungen (erweiterte Gewerbesteuerkürzung)

Meldung

©GinaSanders/fotolia.com


29.04.2026

45 Euro pro Stunde: Arbeitskosten belasten Betriebe

Im Jahr 2025 zahlten Unternehmen in Deutschland durchschnittlich 45 € pro geleisteter Arbeitsstunde und damit rund 29% mehr als im EU-Durchschnitt.

weiterlesen
45 Euro pro Stunde: Arbeitskosten belasten Betriebe

Meldung

©skywalk154/fotolia.com


29.04.2026

Betriebsprüfung ab 2027: Neue Größenklassen für Unternehmen

Ab 2027 gelten neue Schwellenwerte für die Einordnung von Betrieben in Größenklassen. Dies beeinflusst, wie die Finanzverwaltung Betriebsprüfungen plant.

weiterlesen
Betriebsprüfung ab 2027: Neue Größenklassen für Unternehmen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht