09.06.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Künstlersozialabgabe sinkt auf 4,2 Prozent

Beitrag mit Bild

©magele-picture/fotolia.com

Durch das Gesetz zur Stabilisierung der Künstlersozialabgabe kann die Künstlersozialabgabe im nächsten Jahr 2018 deutlich von 4,8 Prozent auf 4,2 Prozent sinken.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat heute, am 09.06.2017, einen entsprechenden Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2018 in die Ressortabstimmung gegeben. Der Künstlersozialabgabesatz geht damit im zweiten Jahr hintereinander zurück und liegt im Jahr 2018 um einen Prozentpunkt niedriger als 2016 (5,2 Prozent).

Mehr Prüfungen – weniger Abgaben

Der Rückgang ist im Wesentlichen das Ergebnis der verstärkten Prüf- und Beratungstätigkeit der Deutschen Rentenversicherung und der Künstlersozialkasse seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes zu Beginn des Jahres 2015. In den Jahren 2015 und 2016 wurden rund 50.000 abgabepflichtige Unternehmen neu erfasst. Darüber hinaus haben sich im selben Zeitraum ca. 17.000 abgabepflichtige Unternehmen bei der Künstlersozialkasse gemeldet.

185.000 selbstständige Künstler und Publizisten

Über die Künstlersozialversicherung werden derzeit rund 185.000 selbstständige Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Die selbstständigen Künstler und Publizisten tragen, wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmer, die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 Prozent) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen (30 Prozent), die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten, finanziert. Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt und beträgt derzeit 4,8 Prozent. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbstständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte.

(BMAS, PM vom 09.06.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©8vfanrf /123rf.com


23.10.2026

Virtuelle Mitarbeiteroptionen: Kapitalertrag statt Arbeitslohn?

Wer nach dem Jobwechsel eigenes Kapital in virtuelle Mitarbeiteroptionen investiert, kann steuerlich erheblich profitieren.

weiterlesen
Virtuelle Mitarbeiteroptionen: Kapitalertrag statt Arbeitslohn?

Meldung

©kebox/fotolia.com


23.10.2026

Beschäftigte erwarten mehr vom Arbeitgeber als Gehalt

Finanzielle Sorgen belasten Beschäftigte zunehmend und machen gezielte Mitarbeiter-Benefits für Unternehmen immer wichtiger.

weiterlesen
Beschäftigte erwarten mehr vom Arbeitgeber als Gehalt

Meldung

©garagestock/123rf.com


22.10.2026

BGH entscheidet über Auskunftspflicht der SCHUFA zu Scorewerten

Wer wegen seines SCHUFA-Scores benachteiligt wird, kann unter erleichterten Voraussetzungen Auskunft über dessen Berechnung verlangen.

weiterlesen
BGH entscheidet über Auskunftspflicht der SCHUFA zu Scorewerten
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht