• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Künstlersozialabgabe bleibt 2020 stabil bei 4,2%

06.09.2019

Arbeitsrecht, Meldung

Künstlersozialabgabe bleibt 2020 stabil bei 4,2%

Beitrag mit Bild

©sharpi1980/fotolia.com

Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird im Jahr 2020 unverändert 4,2% betragen. Die entsprechende Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist am 05.09.2019 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.

Über die Künstlersozialversicherung werden derzeit rund 190.000 selbstständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen.

Künstlersozialabgabe ist eine Umlage

Sie tragen, wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20%) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen finanziert, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten (30%). Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben.

Gleichbleibende Vorauszahlungen für abgabepflichtige Unternehmen

Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt und beträgt derzeit 4,2%. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbstständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten gezahlten Entgelte. Jedes Unternehmen, das regelmäßig freie Künstler oder Publizisten beauftragt, muss diese Abgabe an die Künstlersozialversicherung abführen.

(BMAS, PM vom 05.09.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Arbeitsrecht:
Owlit-Modul „Arbeitsrecht (Erich Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

©Piccolo/fotolia.com


06.01.2026

Steuerlich motivierte Einlage ist kein Betriebsvermögen

Gestaltungen zur Steueroptimierung, die wirtschaftlich nicht nachvollziehbar sind oder lediglich den Anschein von Kapitalzuflüssen erwecken, stehen auf wackligem Fundament.

weiterlesen
Steuerlich motivierte Einlage ist kein Betriebsvermögen

Meldung

©peshkova/123rf.com


05.01.2026

Nur jeder fünfte Beschäftigte nutzt KI regelmäßig

Trotz wachsender Verfügbarkeit nutzen nur wenige Beschäftigte in Deutschland regelmäßig KI am Arbeitsplatz, meist auf eigene Initiative und mit einfachen Tools.

weiterlesen
Nur jeder fünfte Beschäftigte nutzt KI regelmäßig

Meldung

©stadtratte /fotolia.com


05.01.2026

Sponsoring als Betriebsausgabe voll abzugsfähig

Sponsorenzahlungen an einen Verein sind als Betriebsausgaben abziehbar, wenn der Sponsor dafür werben darf, entschied das FG Hamburg.

weiterlesen
Sponsoring als Betriebsausgabe voll abzugsfähig
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)