• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Künstlersozialabgabe bleibt 2020 stabil bei 4,2%

06.09.2019

Arbeitsrecht, Meldung

Künstlersozialabgabe bleibt 2020 stabil bei 4,2%

Beitrag mit Bild

©sharpi1980/fotolia.com

Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird im Jahr 2020 unverändert 4,2% betragen. Die entsprechende Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist am 05.09.2019 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.

Über die Künstlersozialversicherung werden derzeit rund 190.000 selbstständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen.

Künstlersozialabgabe ist eine Umlage

Sie tragen, wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20%) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen finanziert, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten (30%). Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben.

Gleichbleibende Vorauszahlungen für abgabepflichtige Unternehmen

Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt und beträgt derzeit 4,2%. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbstständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten gezahlten Entgelte. Jedes Unternehmen, das regelmäßig freie Künstler oder Publizisten beauftragt, muss diese Abgabe an die Künstlersozialversicherung abführen.

(BMAS, PM vom 05.09.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Arbeitsrecht:
Owlit-Modul „Arbeitsrecht (Erich Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

peshkova/123rf.com


24.07.2026

KI-Ausfall würde viele Beschäftigte sofort ausbremsen

KI ist für viele Beschäftigte kein Zusatzwerkzeug mehr, sondern eine unverzichtbare Grundlage ihrer täglichen Arbeit.

weiterlesen
KI-Ausfall würde viele Beschäftigte sofort ausbremsen

Meldung

© Kara / fotolia.com


23.07.2026

Erneuerbare-Energien-Gesetz: Neue Prüfungsaufgabe für Wirtschaftsprüfer

Das EEG 2027 soll überhöhte Windkraftpachten begrenzen und deren Einhaltung durch Wirtschaftsprüfer absichern.

weiterlesen
Erneuerbare-Energien-Gesetz: Neue Prüfungsaufgabe für Wirtschaftsprüfer

Thomas Ubber


23.07.2026

Nationaler Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen – eine gute Mogelpackung!

Den Vorgaben der EU-Mindestlohn-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2041) entsprechend hat das Bundeskabinett am 22.07.2026 den „Nationalen Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen“ verabschiedet.

weiterlesen
Nationaler Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen – eine gute Mogelpackung!
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht