• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Künstlersozialabgabe bleibt 2020 stabil bei 4,2%

06.09.2019

Arbeitsrecht, Meldung

Künstlersozialabgabe bleibt 2020 stabil bei 4,2%

Beitrag mit Bild

©sharpi1980/fotolia.com

Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird im Jahr 2020 unverändert 4,2% betragen. Die entsprechende Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist am 05.09.2019 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.

Über die Künstlersozialversicherung werden derzeit rund 190.000 selbstständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen.

Künstlersozialabgabe ist eine Umlage

Sie tragen, wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20%) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen finanziert, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten (30%). Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben.

Gleichbleibende Vorauszahlungen für abgabepflichtige Unternehmen

Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt und beträgt derzeit 4,2%. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbstständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten gezahlten Entgelte. Jedes Unternehmen, das regelmäßig freie Künstler oder Publizisten beauftragt, muss diese Abgabe an die Künstlersozialversicherung abführen.

(BMAS, PM vom 05.09.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Arbeitsrecht:
Owlit-Modul „Arbeitsrecht (Erich Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

nialowwa/123rf.com


14.03.2025

Studie: Deutsche Arbeitnehmer zunehmend gleichgültig

Die emotionale Bindung deutscher Arbeitnehmer an ihre Unternehmen erreicht ein Rekordtief: Nur noch 9 % fühlen sich wirklich engagiert.

weiterlesen
Studie: Deutsche Arbeitnehmer zunehmend gleichgültig

Meldung

©magele-picture/fotolia.com


14.03.2025

Kein Abzug ausländischer Quellensteuer bei Gewerbesteuer

Streubesitzdividenden bleiben voll gewerbesteuerpflichtig. Ein Abzug ausländischer Quellensteuern im gewerbesteuerlichen Organkreis ist ausgeschlossen.

weiterlesen
Kein Abzug ausländischer Quellensteuer bei Gewerbesteuer

Meldung

©animaflora/fotolia.com


13.03.2025

BFH zur Verlustbeschränkung bei Steuerstundungsmodellen

Der BFH hat mit seinem aktuellen Urteil die strikte Handhabung von Verlusten aus Steuerstundungsmodellen bestätigt.

weiterlesen
BFH zur Verlustbeschränkung bei Steuerstundungsmodellen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank