• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Kündigungsreport 2026: Kündigungen oft knapp und unpersönlich

08.06.2026

Arbeitsrecht, Meldung

Kündigungsreport 2026: Kündigungen oft knapp und unpersönlich

Kündigungen sind rechtlich und menschlich sensible Situationen. Eine aktuelle Studie zeigt, dass nicht nur die Entscheidung selbst, sondern vor allem die Art der Kommunikation entscheidend dafür ist, wie Betroffene den Trennungsprozess wahrnehmen.

Beitrag mit Bild

nialowwa/123rf.com

Für viele Beschäftigte in Deutschland, die von ihrem Arbeitgeber entlassen werden, endet das Arbeitsverhältnis kurz und knapp. Das ist ein Ergebnis des aktuellen Kündigungsreports 2026 des HR-Software-Unternehmens HR WORKS. Für die Studie wurden 6.093 Beschäftigte in Deutschland befragt, darunter 825 Personen, die in den vergangenen fünf Jahren entlassen wurden. Gemäß der Studienergebnisse dauern 63 % der Entlassungsgespräche höchstens zehn Minuten. Zugleich findet nur eine knappe Mehrheit der Entlassungen persönlich statt: 59 % der Betroffenen wurde in einem direkten persönlichen Gespräch gekündigt. 22 % erhielten ihre Entlassung schriftlich. 11 % wurde sie in einem digitalen Videogespräch mitgeteilt, 8 % am Telefon.

Welche Entlassungsform ist angemessen?

Die gewählte Form der Entlassung hat großen Einfluss darauf, wie Beschäftigte den Vorgang rückblickend bewerten. Wird die Entlassung persönlich ausgesprochen, empfinden 64 % der Betroffenen diese Form als angemessen. Bei schriftlichen Entlassungen sind es nur noch 34 %, 55 % halten diese dagegen für unangemessen. Am schlechtesten schneiden telefonische Entlassungen ab: Nur 28 % derjenigen, die am Telefon von ihrer Kündigung erfahren, halten dieses Format für angemessen, 49 % für unangemessen.

Nur gut ein Drittel erhält die Möglichkeit, die eigene Sichtweise zu äußern

Die kurze Dauer der Trennungsgespräche spiegelt sich in der Bewertung der Gesprächsqualität wider. 53 % der Entlassenen bezeichnen das Gespräch rückblickend als rein formal. Dagegen sagen nur 45 %, sie seien respektvoll behandelt worden. Auch an Dialog mangelt es aus Sicht vieler Betroffener: Nur etwas mehr als ein Drittel (34 %) kann die eigene Sicht darstellen. Die Gründe für die Entlassung wurden 42 % der Betroffenen nachvollziehbar erklärt, während 26 % dieser Aussage widersprechen.

Eine zentrale Rolle im Entlassungsgespräch übernehmen die direkten Führungskräfte. In 54 % der Fälle ist die Führungskraft bei der Entlassung anwesend. In 40 % der Fälle spricht sie die Entlassung auch selbst aus. Damit stehen Führungskräfte häufiger im Zentrum des Kündigungsgesprächs als Geschäftsführung oder HR-Abteilung. Ein Mitglied der Geschäftsführung ist zum Beispiel nur in etwa jedem dritten Gespräch (34 %) dabei und spricht auch nur in 33 % der Fälle die Trennungsabsicht aus. Die Personalabteilung, die nur bei jedem dritten Gespräch vertreten ist, spricht die Entlassung lediglich in 22 % der Fälle aus. Betriebsräte spielen in den erfassten Entlassungsgesprächen eine deutlich kleinere Rolle: Nur 11 % der Entlassenen geben an, dass ein Mitglied des Betriebsrats anwesend war. Ebenfalls 11 % berichten, dass ein Kollege oder eine Kollegin am Gespräch teilnahm.

Empathie und Fairness werden häufig kritisch bewertet

Die emotionale Qualität der Entlassungsgespräche fällt in der Rückschau der ehemals Beschäftigten gemischt aus. In Sachen Wertschätzung bewerten 37 % der Betroffenen das Verhalten ihrer Gesprächspartner positiv, 29 % negativ. Noch kritischer ist das Bild bei Empathie und Fairness. Nur 28 % bewerten die Gesprächsführung als empathisch, während 37 % sie negativ einschätzen. Auch hinsichtlich Fairness fällt die Bilanz schlecht aus. 29 % bewerten ihr Gegenüber in dieser Hinsicht positiv, 38 % allerdings negativ.


Initiative Mittelstand vom 08.06.2026 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


05.06.2026

BGH bestätigt Rückkehrpflicht für Mietwagen

Der BGH hat entschieden, dass Uber-Mietwagen nach einer Fahrt grundsätzlich unverzüglich zum Betriebssitz zurückkehren müssen.

weiterlesen
BGH bestätigt Rückkehrpflicht für Mietwagen

Meldung

©peshkova/123rf.com


05.06.2026

Studie: Deutsche Beschäftigte erleben KI seltener als Gewinn

Deutsche Beschäftigte nutzen KI zwar ähnlich häufig wie ihre internationalen Kollegen, erleben jedoch seltener positive Auswirkungen auf den Arbeitsalltag.

weiterlesen
Studie: Deutsche Beschäftigte erleben KI seltener als Gewinn

Steuerboard

Jan Winkler / Tim Hampe


03.06.2026

Keine Haftung eines früheren GmbH-Geschäftsführers als gesetzlicher Vertreter nach Verlust der Organstellung trotz fortdauernder Eintragung im Handelsregister

Mit Urteil vom 09.12.2025 (VII R 4/23) hat der BFH entschieden, dass ein GmbH-Geschäftsführer, der seine Organstellung kraft Gesetzes verloren hat, nicht als gesetzlicher Vertreter im Sinne des § 34 Abs. 1 AO (i.V.m. § 69 Satz 1 AO) haftet – auch wenn seine Eintragung im Handelsregister fortbesteht.

weiterlesen
Keine Haftung eines früheren GmbH-Geschäftsführers als gesetzlicher Vertreter nach Verlust der Organstellung trotz fortdauernder Eintragung im Handelsregister
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht