• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Kündigung bei Streit mit dem Mann der Arbeitnehmerin?

27.11.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Kündigung bei Streit mit dem Mann der Arbeitnehmerin?

Beitrag mit Bild

Ein Zerwürfnis mit dem Ehemann der Arbeitnehmerin rechtfertigt keine Kündigung.

Das Arbeitsgericht Aachen hat die Kündigung eines Arbeitsvertrags für unwirksam erklärt, die der Arbeitgeber mit einer Auseinandersetzung zwischen ihm und dem Ehemann der Arbeitnehmerin begründete.

In dem entschiedenen Streitfall war eine Frau bei einem Orthopäden als Arzthelferin beschäftigt. Ihr Ehemann hatte mit ihrem Arbeitgeber einen Werkvertrag für Umbauarbeiten in dessen Praxis und in dessen Privathaus abgeschlossen. Hinsichtlich dieser Umbaumaßnahmen und deren Abrechnung kam es zu einem Streit. Der Orthopäde erklärte gegenüber Dritten, dass der Mann ihn fast bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt, geschlagen und getreten habe. Am Ende der Auseinandersetzung versuchte der Arbeitgeber erfolglos, dem Ehemann eine Kündigung für die Arbeitnehmerin zu übergeben. Deshalb warf der Arbeitgeber die Kündigung in den Hausbriefkasten der Arbeitnehmerin ein.

Urteil: Kündigung unwirksam

Im Rahmen des Prozesses räumte der Arbeitgeber ein, dass die Auseinandersetzung mit dem Ehemann für die ausgesprochene Kündigung insoweit eine Rolle gespielt habe, als dass er wegen des völligen Zerwürfnisses mit dem Ehemann mit der Arbeitnehmerin nicht mehr weiter arbeiten wollte. Das Arbeitsgericht Aachen erklärte die Kündigung jedoch für unwirksam (Urteil vom 30.09.2015, Az. 2 Ca 1170/15). Nach Auffassung der Richter rechtfertigt ein mögliches Fehlverhalten des Ehemanns der Arbeitnehmerin die Kündigung nicht. Die Rechtssphären der Eheleute seien voneinander getrennt zu betrachten, eine Zurechnung finde nicht statt.

(ArbG Aachen, PM vom 25.11.2015 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Maximilian Plote / Verena Grentzenberg


25.10.2024

Ein erster Eindruck vom Referentenentwurf des Beschäftigtendatengesetzes (BeschDG)

Mit reichlich Verspätung haben BMI und BMAS den Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Stärkung eines fairen Umgangs mit Beschäftigtendaten und für mehr Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Beschäftigte in der digitalen Arbeitswelt“ (Beschäftigtendatengesetz – BeschDG)“ zur Ressortabstimmung gegeben. Anlass, einen Blick auf die wichtigsten, aber auch bedenklichen Regelungen des Entwurfs zu werfen.

weiterlesen
Ein erster Eindruck vom Referentenentwurf des Beschäftigtendatengesetzes (BeschDG)

Meldung

©blende11.photo/fotolia.com


25.10.2024

Klagen ehemaliger Postbankaktionäre gegen Deutsche Bank erfolgreich

Wegen der für diese Aktien getroffenen Festpreisabrede hat die Deutsche Bank schon vor dem Vollzugsdatum das Risiko von Kursänderungen getragen.

weiterlesen
Klagen ehemaliger Postbankaktionäre gegen Deutsche Bank erfolgreich

Meldung

©bluedesign/fotolia.com


25.10.2024

BAG zum Status eines außertariflichen Angestellten

Das BAG entschied, dass ein geringfügiges Überschreiten der höchsten tariflichen Vergütung für den Status als außertariflicher Angestellter ausreicht.

weiterlesen
BAG zum Status eines außertariflichen Angestellten

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank