Das Arbeitsgericht Aachen hat die Kündigung eines Arbeitsvertrags für unwirksam erklärt, die der Arbeitgeber mit einer Auseinandersetzung zwischen ihm und dem Ehemann der Arbeitnehmerin begründete.
In dem entschiedenen Streitfall war eine Frau bei einem Orthopäden als Arzthelferin beschäftigt. Ihr Ehemann hatte mit ihrem Arbeitgeber einen Werkvertrag für Umbauarbeiten in dessen Praxis und in dessen Privathaus abgeschlossen. Hinsichtlich dieser Umbaumaßnahmen und deren Abrechnung kam es zu einem Streit. Der Orthopäde erklärte gegenüber Dritten, dass der Mann ihn fast bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt, geschlagen und getreten habe. Am Ende der Auseinandersetzung versuchte der Arbeitgeber erfolglos, dem Ehemann eine Kündigung für die Arbeitnehmerin zu übergeben. Deshalb warf der Arbeitgeber die Kündigung in den Hausbriefkasten der Arbeitnehmerin ein.
Urteil: Kündigung unwirksam
Im Rahmen des Prozesses räumte der Arbeitgeber ein, dass die Auseinandersetzung mit dem Ehemann für die ausgesprochene Kündigung insoweit eine Rolle gespielt habe, als dass er wegen des völligen Zerwürfnisses mit dem Ehemann mit der Arbeitnehmerin nicht mehr weiter arbeiten wollte. Das Arbeitsgericht Aachen erklärte die Kündigung jedoch für unwirksam (Urteil vom 30.09.2015, Az. 2 Ca 1170/15). Nach Auffassung der Richter rechtfertigt ein mögliches Fehlverhalten des Ehemanns der Arbeitnehmerin die Kündigung nicht. Die Rechtssphären der Eheleute seien voneinander getrennt zu betrachten, eine Zurechnung finde nicht statt.
(ArbG Aachen, PM vom 25.11.2015 / Viola C. Didier)