12.11.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Kündigung am Sonntag?

Beitrag mit Bild

Sonntags nie: Es gibt keine Verpflichtung des Arbeitnehmers, am Sonntag in den Hausbriefkasten zu schauen.

Erklärt ein Arbeitgeber die Kündigung, so muss das Kündigungsschreiben dem Arbeitnehmer zugehen. Dies ist erst dann der Fall, wenn die Kenntnisnahme erwartet werden kann. Zur sonntäglichen Leerung des Briefkastens ist man allerdings nicht verpflichtet.

In einem Streitfall vor dem Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein verband die Parteien ein Arbeitsverhältnis. Es war eine Probezeit bis zum 30. November vereinbart. Das war ein Sonntag. In der Probezeit gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Wochen. Danach kann nur mit einer Frist von mindestens vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die Beklagte, eine Rechtsanwaltskanzlei, kündigte der Klägerin an jenem Sonntag zum 15. Dezember und warf das Kündigungsschreiben noch am gleichen Tag in deren Hausbriefkasten ein. Diese entnahm das Schreiben aber erst in den Folgetagen und machte vor Gericht geltend, dass das Arbeitsverhältnis erst zum 31.12. sein Ende gefunden habe.

Arbeitnehmer müssen ihren Briefkasten nicht am Sonntag leeren

Das Landesarbeitsgericht gab der Klägerin Recht (Urteil vom 13.10.2015, Az. 2 Sa 149/15). Die Kündigung sei erst nach Ablauf der Probezeit, frühestens am Montag, zugegangen und konnte das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der längeren gesetzlichen Kündigungsfrist außerhalb der Probezeit erst zum 31.12. beenden. Selbst wenn das Kündigungsschreiben bereits am Sonntag in den Briefkasten gelegt worden war, ging die Kündigung der Klägerin frühestens am folgenden Werktag zur üblichen Postleerungszeit zu. Arbeitnehmer müssen ihren Briefkasten am Sonntag grundsätzlich nicht überprüfen. Dies gilt selbst dann, wenn an diesem Tag die Probezeit abläuft und bekannt ist, dass der Arbeitgeber auch sonntags arbeitet. Dass am Wochenende Wochenblätter verteilt werden, ist nicht mit dem Zugang von Briefpost vergleichbar.

(LAG Schleswig-Holstein, PM vom 11.11.15/ Viola C. Didier) 


Weitere Meldungen


Meldung

©pixbox77/fotolia.com


01.12.2023

Industrie-Investitionen in Klimaschutz 74 % gestiegen

Die Investitionen der Industrie sind binnen zehn Jahren um 74,3 % gestiegen, wie das Statistische Bundesamt vor dem Start der Weltklimakonferenz am 30.11.2023 mitteilt.

weiterlesen
Industrie-Investitionen in Klimaschutz 74 % gestiegen

Meldung

©alimyakubov/fotolia.com


01.12.2023

EuGH zum Tragen religiöser Zeichen am Arbeitsplatz

Eine Gemeinde in Belgien verbot einer Mitarbeiterin, im Dienst ein Kopftuch zu tragen. Der EuGH stellte klar, dass ein solches Verbot erlaubt ist.

weiterlesen
EuGH zum Tragen religiöser Zeichen am Arbeitsplatz

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


30.11.2023

BFH schafft Klarheit in Bezug auf die Rahmenbedingungen der Steuerberaterprüfung

Der BFH hat sich mit dem Anonymitätsgrundsatz und dem Überdenkungsverfahren in der schriftlichen Steuerberaterprüfung befasst.

weiterlesen
BFH schafft Klarheit in Bezug auf die Rahmenbedingungen der Steuerberaterprüfung

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank