• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Kryptowährungen: Wie viele Betreiber gibt es im Kryptoverwahrgeschäft?

09.09.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

Kryptowährungen: Wie viele Betreiber gibt es im Kryptoverwahrgeschäft?

Beitrag mit Bild

©Travis/fotolia.com

In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP geht die Bundesregierung auf Fragen zum Thema Kryptowährungen ein und beantwortet die Frage, wie viele Betreiber von Kryptoverwahrgeschäften es in Deutschland gibt.

Die Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie ist von den Mitgliedstaaten bis zum 10.01.2020 umzusetzen. Die neuen Regelungen sehen unter anderem die Erweiterung des geldwäscherechtlichen Verpflichtetenkreises vor. So werden im entsprechenden Referentenentwurf zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zum Beispiel das Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz und das Kreditwesengesetz künftig um eine Reihe an Regelungen zu Kryptowerten ergänzt.

Wer handelt mit Kryptowährungen?

Nach Kenntnis der Bundesregierung sind derzeit mindestens drei Unternehmen am Markt aktiv, deren Geschäfte als Kryptoverwahrgeschäfte gelten können. Daneben zeigt die aktuelle Diskussion um sog. Stablecoins wie Libra, dass damit zu rechnen ist, dass weitere Anbieter in den Markt für Kryptowerte eintreten werden, deren Geschäfte auch unter den neuen Erlaubnistatbestand des Kryptoverwahrgeschäftes fallen könnten. Nach dem vom Bundeskabinett am 31.07.2019 beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten Geldwäscherichtlinie 2018/843/EU, der die Einführung einer Erlaubnispflicht für Kryptoverwahrgeschäfte vorsieht, werden 20 Erlaubnisanträge jährlich erwartet.

Der Bundesregierung liegen allerdings keine Erkenntnisse darüber vor, wie viele Betreiber von Kryptoverwahrgeschäften in Geldwäsche verwickelt gewesen sein könnten.

Mehr zum Thema

Sie möchten mehr über das Thema Kryptowährungen erfahren? Lesen Sie unser Interview „Kryptowährungen: Eine neue Herausforderung im Zivilrecht“ mit den Experten Dr. Mathias Hanten und Dr. Osman Sacarcelik, Rechtsanwälte bei Deloitte Legal in Frankfurt/M.

(Dt. Bundestag, hib vom 29.08.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Bank- und Kapitalmarktrecht (Erich Schmidt)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

Katrin Dorn


05.12.2025

Regierungsentwurf für ein Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen – Update

Der Bundestag hat am 04.12.2025 das Steueränderungsgesetz 2025 in der durch den Finanzausschuss geänderten Fassung beschlossen.

weiterlesen
Regierungsentwurf für ein Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen – Update

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


04.12.2025

Kein Zufluss von Darlehenszinsen bei Prolongation vor Fälligkeit

Vereinbaren ein beherrschender Gesellschafter und seine Gesellschaft vor Fälligkeit der Darlehenszinsen eine Prolongation, liegt darin kein steuerlich relevanter Zufluss.

weiterlesen
Kein Zufluss von Darlehenszinsen bei Prolongation vor Fälligkeit

Meldung

©rcx/fotolia.com


04.12.2025

Bundestag verabschiedet das Steueränderungsgesetz 2025

Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 entlastet die Bundesregierung die Steuerzahler, trifft aber auf Widerstand der Länder, die finanzielle Ausgleiche fordern.

weiterlesen
Bundestag verabschiedet das Steueränderungsgesetz 2025

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank