29.06.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Kroatien: Volle Freizügigkeit ab 1. Juli

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Kroatische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können ab 1. Juli 2015 in Deutschland ohne Einschränkung tätig werden. Außerdem dürfen kroatische Firmen ihre Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden.

Am 30. Juni endet die erste Stufe der Übergangsphase des kroatischen EU-Beitritts. Nach EU-Recht wäre eine weitere Übergangsregelung für kroatische Arbeitskräfte zwar möglich. Diese nimmt Deutschland aber nicht in Anspruch. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit und die Dienstleistungsfreiheit für kroatische Staatsangehörige ist damit ab 1. Juli 2015 nicht länger einschränkt.

Jährlich werden 10.000 Kroaten erwartet

Die deutsche Wirtschaft und der Arbeitsmarkt sind in guter Verfassung. So haben 2013 und 2014 bereits viele, meist jüngere Kroaten die Zugangserleichterungen genutzt. 2014 waren insgesamt 93.000 Kroaten in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Sie arbeiten vor allem dort, wo immer mehr Arbeitskräfte fehlen: im Verarbeitenden- und im Baugewerbe, im Gesundheits- und Sozialwesen. Wenn sich der deutsche Arbeitsmarkt ab dem 1. Juli 2015 vollständig für Kroaten öffnet, wird mit jährlich etwa 10.000 weiteren kroatischen Arbeitskräften gerechnet.

Dienstleistungsfreiheit für kroatische Unternehmen

Bislang war die Entsendung von Arbeitnehmern kroatischer Unternehmen nach Deutschland im Baugewerbe, bei der Gebäudereinigung und bei der Innendekoration eingeschränkt. Ab dem 1. Juli dürfen auch kroatische Bau-, Gebäudereinigungs- und Innendekorationsfirmen ihre Arbeitnehmer uneingeschränkt nach Deutschland entsenden. Sie können ihre Dienstleistungen in diesen Branchen in Deutschland anbieten.

Kein Lohndumping für ausländische Arbeitskräfte

Auch für ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt in Deutschland seit dem 1. Januar 2015 der gesetzliche Mindestlohn. Für Arbeitskräfte, die von kroatischen Unternehmen hierher entsendet werden, ist es genauso. Kroatien erwartet selbst ein Wachstum seiner Wirtschaft mit steigenden Beschäftigungsmöglichkeiten. Bisher gehen Kroaten vor allem deshalb nach Deutschland und Österreich, um der hohen Jugendarbeitslosigkeit zu entkommen.

(Bundesregierung / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©asbe24/fotolia.com


07.10.2026

Elternzeit bleibt trotz Trennung und Auszug bestehen

Eine bereits beantragte Elternzeit bleibt grundsätzlich auch nach dem Auszug aus dem gemeinsamen Haushalt verbindlich, urteilt das BAG.

weiterlesen
Elternzeit bleibt trotz Trennung und Auszug bestehen

Meldung

©Travis/fotolia.com


07.10.2026

Referentenentwurf: Kryptogewinne sollen als Kapitaleinkünfte gelten

Statt der bisherigen Einordnung als „andere Wirtschaftsgüter“ sollen Kryptogewinne künftig dem Kapitalvermögen zugerechnet werden.

weiterlesen
Referentenentwurf: Kryptogewinne sollen als Kapitaleinkünfte gelten

Meldung

©Egor/fotolia.com


06.10.2026

Beschäftigte in Deutschland: loyal, aber orientierungslos

Beschäftigte sind motiviert und loyal, brauchen für den Wandel aber mehr Orientierung, Weiterbildung und KI-Kompetenz.

weiterlesen
Beschäftigte in Deutschland: loyal, aber orientierungslos
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht