29.06.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Kroatien: Volle Freizügigkeit ab 1. Juli

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Kroatische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können ab 1. Juli 2015 in Deutschland ohne Einschränkung tätig werden. Außerdem dürfen kroatische Firmen ihre Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden.

Am 30. Juni endet die erste Stufe der Übergangsphase des kroatischen EU-Beitritts. Nach EU-Recht wäre eine weitere Übergangsregelung für kroatische Arbeitskräfte zwar möglich. Diese nimmt Deutschland aber nicht in Anspruch. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit und die Dienstleistungsfreiheit für kroatische Staatsangehörige ist damit ab 1. Juli 2015 nicht länger einschränkt.

Jährlich werden 10.000 Kroaten erwartet

Die deutsche Wirtschaft und der Arbeitsmarkt sind in guter Verfassung. So haben 2013 und 2014 bereits viele, meist jüngere Kroaten die Zugangserleichterungen genutzt. 2014 waren insgesamt 93.000 Kroaten in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Sie arbeiten vor allem dort, wo immer mehr Arbeitskräfte fehlen: im Verarbeitenden- und im Baugewerbe, im Gesundheits- und Sozialwesen. Wenn sich der deutsche Arbeitsmarkt ab dem 1. Juli 2015 vollständig für Kroaten öffnet, wird mit jährlich etwa 10.000 weiteren kroatischen Arbeitskräften gerechnet.

Dienstleistungsfreiheit für kroatische Unternehmen

Bislang war die Entsendung von Arbeitnehmern kroatischer Unternehmen nach Deutschland im Baugewerbe, bei der Gebäudereinigung und bei der Innendekoration eingeschränkt. Ab dem 1. Juli dürfen auch kroatische Bau-, Gebäudereinigungs- und Innendekorationsfirmen ihre Arbeitnehmer uneingeschränkt nach Deutschland entsenden. Sie können ihre Dienstleistungen in diesen Branchen in Deutschland anbieten.

Kein Lohndumping für ausländische Arbeitskräfte

Auch für ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt in Deutschland seit dem 1. Januar 2015 der gesetzliche Mindestlohn. Für Arbeitskräfte, die von kroatischen Unternehmen hierher entsendet werden, ist es genauso. Kroatien erwartet selbst ein Wachstum seiner Wirtschaft mit steigenden Beschäftigungsmöglichkeiten. Bisher gehen Kroaten vor allem deshalb nach Deutschland und Österreich, um der hohen Jugendarbeitslosigkeit zu entkommen.

(Bundesregierung / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steueboard

Nicola Halmburger


13.08.2026

Vorläufigkeitsvermerk und gesonderte Feststellung: Die Reichweite des § 165 AO bei Grundlagenbescheiden

Vorläufigkeitsvermerke sollten in der Beratungspraxis nicht ungeprüft hingenommen werden. Sie halten Steuerbescheide in ihrem jeweiligen Umfang offen, ermöglichen spätere Änderungen und hemmen die Festsetzungsfrist.

weiterlesen
Vorläufigkeitsvermerk und gesonderte Feststellung: Die Reichweite des § 165 AO bei Grundlagenbescheiden

Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


13.08.2026

BFH erweitert Steuerbefreiung beim Familienheim

Auch Garten- und Wegeflächen können zusammen mit dem geerbten Familienheim von der Erbschaftsteuer befreit sein.

weiterlesen
BFH erweitert Steuerbefreiung beim Familienheim

Meldung

©GinaSanders/fotolia.com


13.08.2026

Arbeitskosten: Deutschland bleibt ein teurer Standort

Der Rückgang auf Platz 7 im EU-Vergleich der Arbeitskosten kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass Deutschland ein teurer Unternehmensstandort bleibt.

weiterlesen
Arbeitskosten: Deutschland bleibt ein teurer Standort
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht