29.06.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Kroatien: Volle Freizügigkeit ab 1. Juli

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Kroatische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können ab 1. Juli 2015 in Deutschland ohne Einschränkung tätig werden. Außerdem dürfen kroatische Firmen ihre Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden.

Am 30. Juni endet die erste Stufe der Übergangsphase des kroatischen EU-Beitritts. Nach EU-Recht wäre eine weitere Übergangsregelung für kroatische Arbeitskräfte zwar möglich. Diese nimmt Deutschland aber nicht in Anspruch. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit und die Dienstleistungsfreiheit für kroatische Staatsangehörige ist damit ab 1. Juli 2015 nicht länger einschränkt.

Jährlich werden 10.000 Kroaten erwartet

Die deutsche Wirtschaft und der Arbeitsmarkt sind in guter Verfassung. So haben 2013 und 2014 bereits viele, meist jüngere Kroaten die Zugangserleichterungen genutzt. 2014 waren insgesamt 93.000 Kroaten in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Sie arbeiten vor allem dort, wo immer mehr Arbeitskräfte fehlen: im Verarbeitenden- und im Baugewerbe, im Gesundheits- und Sozialwesen. Wenn sich der deutsche Arbeitsmarkt ab dem 1. Juli 2015 vollständig für Kroaten öffnet, wird mit jährlich etwa 10.000 weiteren kroatischen Arbeitskräften gerechnet.

Dienstleistungsfreiheit für kroatische Unternehmen

Bislang war die Entsendung von Arbeitnehmern kroatischer Unternehmen nach Deutschland im Baugewerbe, bei der Gebäudereinigung und bei der Innendekoration eingeschränkt. Ab dem 1. Juli dürfen auch kroatische Bau-, Gebäudereinigungs- und Innendekorationsfirmen ihre Arbeitnehmer uneingeschränkt nach Deutschland entsenden. Sie können ihre Dienstleistungen in diesen Branchen in Deutschland anbieten.

Kein Lohndumping für ausländische Arbeitskräfte

Auch für ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt in Deutschland seit dem 1. Januar 2015 der gesetzliche Mindestlohn. Für Arbeitskräfte, die von kroatischen Unternehmen hierher entsendet werden, ist es genauso. Kroatien erwartet selbst ein Wachstum seiner Wirtschaft mit steigenden Beschäftigungsmöglichkeiten. Bisher gehen Kroaten vor allem deshalb nach Deutschland und Österreich, um der hohen Jugendarbeitslosigkeit zu entkommen.

(Bundesregierung / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Cindy Slominska


16.03.2026

Der BFH konkretisiert die Anforderungen an die Zuordnung von GmbH-Anteilen zum Sonderbetriebsvermögen II

Die steuerliche Einordnung von Kapitalbeteiligungen in das Sonderbetriebsvermögen (SBV) einer Personengesellschaft ist ein klassisches und gleichermaßen komplexes Feld der steuerlichen Beratungspraxis.

weiterlesen
Der BFH konkretisiert die Anforderungen an die Zuordnung von GmbH-Anteilen zum Sonderbetriebsvermögen II

Meldung

©momius/fotolia.com


16.03.2026

Zur Bestimmung des Rechnungsausstellers

Unternehmen müssen u.U. auch für steuerliche Folgen von Abrechnungen einstehen, die durch Dritte in ihrem Namen vorgenommen werden.

weiterlesen
Zur Bestimmung des Rechnungsausstellers

Meldung

© Torbz/fotolia.com


16.03.2026

Änderung des Steuerberatungsgesetzes

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes soll die unentgeltliche Hilfe in Steuersachen erleichtern und Tax Law Clinics ermöglichen.

weiterlesen
Änderung des Steuerberatungsgesetzes
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)