29.06.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Kroatien: Volle Freizügigkeit ab 1. Juli

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Kroatische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können ab 1. Juli 2015 in Deutschland ohne Einschränkung tätig werden. Außerdem dürfen kroatische Firmen ihre Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden.

Am 30. Juni endet die erste Stufe der Übergangsphase des kroatischen EU-Beitritts. Nach EU-Recht wäre eine weitere Übergangsregelung für kroatische Arbeitskräfte zwar möglich. Diese nimmt Deutschland aber nicht in Anspruch. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit und die Dienstleistungsfreiheit für kroatische Staatsangehörige ist damit ab 1. Juli 2015 nicht länger einschränkt.

Jährlich werden 10.000 Kroaten erwartet

Die deutsche Wirtschaft und der Arbeitsmarkt sind in guter Verfassung. So haben 2013 und 2014 bereits viele, meist jüngere Kroaten die Zugangserleichterungen genutzt. 2014 waren insgesamt 93.000 Kroaten in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Sie arbeiten vor allem dort, wo immer mehr Arbeitskräfte fehlen: im Verarbeitenden- und im Baugewerbe, im Gesundheits- und Sozialwesen. Wenn sich der deutsche Arbeitsmarkt ab dem 1. Juli 2015 vollständig für Kroaten öffnet, wird mit jährlich etwa 10.000 weiteren kroatischen Arbeitskräften gerechnet.

Dienstleistungsfreiheit für kroatische Unternehmen

Bislang war die Entsendung von Arbeitnehmern kroatischer Unternehmen nach Deutschland im Baugewerbe, bei der Gebäudereinigung und bei der Innendekoration eingeschränkt. Ab dem 1. Juli dürfen auch kroatische Bau-, Gebäudereinigungs- und Innendekorationsfirmen ihre Arbeitnehmer uneingeschränkt nach Deutschland entsenden. Sie können ihre Dienstleistungen in diesen Branchen in Deutschland anbieten.

Kein Lohndumping für ausländische Arbeitskräfte

Auch für ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt in Deutschland seit dem 1. Januar 2015 der gesetzliche Mindestlohn. Für Arbeitskräfte, die von kroatischen Unternehmen hierher entsendet werden, ist es genauso. Kroatien erwartet selbst ein Wachstum seiner Wirtschaft mit steigenden Beschäftigungsmöglichkeiten. Bisher gehen Kroaten vor allem deshalb nach Deutschland und Österreich, um der hohen Jugendarbeitslosigkeit zu entkommen.

(Bundesregierung / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©georgejmclittle/fotolia.com


19.05.2026

Vertragsangebot per WhatsApp gilt als Antrag unter Abwesenden

Das OLG Frankfurt/M. entschied, dass ein per WhatsApp übermitteltes Angebot zum Aktienrückkauf nach 31 Tagen nicht mehr wirksam angenommen werden konnte.

weiterlesen
Vertragsangebot per WhatsApp gilt als Antrag unter Abwesenden

Meldung

©fotogestoeber/fotolia.com


19.05.2026

BFH verschärft Nachweis fürs häusliche Arbeitszimmer

Der BFH hat klargestellt, dass Arbeitszimmerkosten nur abziehbar sind, wenn sie einzeln, getrennt und zeitnah aufgezeichnet werden.

weiterlesen
BFH verschärft Nachweis fürs häusliche Arbeitszimmer

Meldung

sdecoret/123rf.com


18.05.2026

Unternehmen haften für falsche KI-Auskünfte

Ein Chatbot soll Kunden helfen, Termine zu buchen und Fragen zu beantworten. Doch wenn die KI falsche Angaben macht, wird daraus schnell ein rechtliches Problem.

weiterlesen
Unternehmen haften für falsche KI-Auskünfte
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht