• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Kritik an Neustrukturierung des IESBA Code of Ethics

21.04.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Kritik an Neustrukturierung des IESBA Code of Ethics

Beitrag mit Bild

Im Rahmen der formalen Überarbeitung des Codes gibt es vereinzelt auch inhaltliche Änderungen von Regelungen. Dies sieht die WPK kritisch.

In einer Stellungnahme zum Exposure Draft zur Neustrukturierung des IESBA Code of Ethics kritisiert die Wirtschaftsprüferkammer (WPK), dass die Folgewirkungen der geplanten Änderungen kaum absehbar sind.

In der Vergangenheit wurde der IESBA Code of Ethics wiederholt als zu umfangreich und wenig nutzerfreundlich kritisiert. Auch eine fehlende klare Trennung der Anforderungen von Beispielen und Erläuterungen wurde bemängelt. Um dieser Kritik Rechnung zu tragen, hat das International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) Ende 2015 den Exposure Draft Improving the Structure of the Code of Ethics for Professional Accountants – Phase 1 veröffentlicht und um Stellungnahme gebeten.

Gesamtbeurteilung des Projekts schwierig

In ihrer Stellungnahme vom 19.04.2016 begrüßt die WPK die Neustrukturierung und das damit verbundene Ziel, die Verständlichkeit und Handhabbarkeit des IESBA Code of Ethics zu steigern, ausdrücklich. Die vorgesehenen Überarbeitungen, wie beispielsweise eine sichtbare Trennung der Anforderungen von Beispielen und Erläuterungen, erscheinen sinnvoll und hilfreich und sollten dazu beitragen, die Handhabbarkeit zu verbessern. Kritisch sieht die WPK allerdings, dass im Rahmen der formalen Überarbeitung des Codes vereinzelt inhaltliche Änderungen von Regelungen festzustellen seien. Überdies sollten bei derart umfassenden Projekten künftig im Vorfeld Kosten-Nutzen-Analysen durchgeführt werden. Auch die Aufteilung der Neustrukturierung in verschiedene Phasen erschwere eine Gesamtbeurteilung des Projekts und die Abschätzung aller Folgewirkungen.

(WPK vom 19.04.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Picture-Factory/fotolia.com


16.02.2026

Fasching: Betriebsinterne Regelungen sind empfehlenswert

Obwohl Fasching vielerorts gefeiert wird, gelten arbeitsrechtlich reguläre Arbeitstage mit allen Pflichten zu Arbeitszeit, Urlaub, Kleidungsvorgaben und Alkoholverbot.

weiterlesen
Fasching: Betriebsinterne Regelungen sind empfehlenswert

Meldung

©Piccolo/fotolia.com


16.02.2026

Gestaltungsmissbrauch beim Bondstripping im Betriebsvermögen

Das Urteil des FG Düsseldorf zeigt, dass komplexe gesellschaftsrechtliche Strukturen steuerlich nicht isoliert, sondern im Rahmen einer Gesamtbetrachtung gewürdigt werden.

weiterlesen
Gestaltungsmissbrauch beim Bondstripping im Betriebsvermögen

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


13.02.2026

EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR

Eine an den WIBOR gekoppelte Zinsklausel ist grundsätzlich nicht missbräuchlich und Banken müssen die Berechnungsmethodik des Referenzindex nicht erläutern.

weiterlesen
EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)