23.05.2024

Betriebswirtschaft, Meldung

Kritik des IDW zum Entwurf der IESSA

Das IDW hat gegenüber dem International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) Stellung genommen zum Entwurf „Proposed International Ethics Standards for Sustainability Assurance (IESSA) and Other Revisions to the Code Relating to Sustainability Assurance and Reporting”.

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©adiruch/fotolia.com

Der Entwurf der International Ethics Standards for Sustainability Assurance (IESSA) soll Verhaltensstandards für Nachhaltigkeitsprüfer umfassend zusammenstellen. Die IESSA basieren weitgehend auf den bestehenden Abschnitten des IESBA International Code of Ethics for Professional Accountants und werden einen neuen Teil des Codes bilden. Dieser soll zusammen mit dem ISSA 5000 eingeführt werden, dem International Standard on Sustainability Assurance, der vom IAASB entwickelt wird.

Auch Nicht-Berufsangehörige sollen dieselben Standards einhalten

In seiner Stellungnahme unterstreicht das IDW, dass einheitliche, qualitativ hochwertige Ethikstandards für alle Nachhaltigkeitsprüfer notwendig sind. Das IDW weist auf notwendige Überarbeitungen hin, die es vor allem den Nicht-Berufsangehörigen ermöglichen, sich besser mit den Anforderungen zu identifizieren und sich an diese anzupassen (während die Berufsangehörigen bereits damit vertraut sind). Es soll sichergestellt werden, dass Nicht-Berufsangehörigen stets dieselben Standards wie Berufsangehörige einzuhalten haben.

Empfehlungen für Honorare

Das IDW warnt allerdings davor, dass unnötig belastende Anforderungen die Verfügbarkeit einer ausreichend großen Auswahl an Prüfern und Beratern einschränken könnten. Dies betrifft vor allem Prüfer in Zusammenhang mit Unternehmen der Wertschöpfungskette außerhalb des Konzerns. Auch aus diesem Grund empfiehlt das IDW, die Honorare für die Nachhaltigkeitsprüfung bei der Berechnung der Honorarobergrenzen für einzelne Mandanten nicht getrennt von den Prüfungshonoraren zu behandeln.

Weitere Einzelheiten sind dem Volltext des IDW-Schreibens zu entnehmen.


IDW vom 16.05.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

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