• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Kritik an Wettbewerbshindernissen im Dienstleistungssektor

04.03.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

Kritik an Wettbewerbshindernissen im Dienstleistungssektor

Beitrag mit Bild

©nmann77/fotolia.com

Die EU-Kommission bescheinigt Deutschland nur begrenzte Fortschritte auf dem Gebiet der Unternehmensdienstleistungen und reglementierten Berufe. Dies geht aus dem jährlichen Länderbericht hervor.

Die Kritik betrifft insbesondere die Bereiche der Rechtsberatung und Wirtschaftsprüfung. Die EU-Kommission hat Deutschland bereits wiederholt aufgefordert, die ihrer Ansicht nach im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten hohen Wettbewerbshindernisse in diesen Branchen zu beseitigen. Bis auf vereinzelte Reaktionen auf Gerichtsentscheidungen habe die Politik jedoch nicht gehandelt.

EU: Freiberufliche Dienstleistungen sind überreguliert

Die EU-Kommission beurteilt freiberufliche Dienstleistungen in Deutschland als überreguliert. Ursachen hierfür seien vor allem Exklusivitätsrechte, Pflichtmitgliedschaften in Kammern und die Regulierung von Preisen und Gebühren. Diese Wettbewerbsbeschränkungen führten dem Bericht zufolge zu Investitionshindernissen und einer niedrigen Allokationseffizienz. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass der demografische Wandel längerfristig zu einer Verringerung des Arbeitskräftepotenzials für Unternehmensdienstleistungen führen würde, die bereits seit Jahren von einem Rückgang der Arbeitsproduktivität betroffen seien.

Die EU-Mitgliedstaaten sind im Zyklus des Europäischen Semesters nun angehalten, nationale Programme auf Basis der Länderberichte aufzustellen. Auf dieser Grundlage finden dann ab April Gespräche über politische Strategien statt.

(DAV, EiÜ vom 01.03.2019/ Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Gesellschaftsrecht (ZAP)“


Weitere Meldungen


Meldung

©olando/fotolia.com


04.02.2026

„Wasserdiesel“: OLG Oldenburg spricht Investoren Schadensersatz zu

Das OLG Oldenburg verurteilte die Beklagten im „Wasserdiesel“-Fall zu rund 3,25 Mio. € Schadensersatz, da sie nachweislich Investoren getäuscht hatten.

weiterlesen
„Wasserdiesel“: OLG Oldenburg spricht Investoren Schadensersatz zu

Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


04.02.2026

Nur zum „Schein“ beschäftigt? – Arbeitsvertrag bleibt bestehen

Ein Arbeitsverhältnis bleibt wirksam, wenn ein Arbeitgeber nicht nachvollziehbar belegen kann, dass es sich lediglich um ein Scheingeschäft handelte.

weiterlesen
Nur zum „Schein“ beschäftigt? – Arbeitsvertrag bleibt bestehen

Meldung

©momius/fotolia.com


03.02.2026

Wer die Wahl hat: 60% entscheiden sich für mehr Zeit

Eine aktuelle Studie der Hans-Böckler-Stiftung zeigt, dass immer mehr Beschäftigte zugunsten von mehr Freizeit auf zusätzliches Geld verzichten.

weiterlesen
Wer die Wahl hat: 60% entscheiden sich für mehr Zeit
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)