• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Kritik an Wettbewerbshindernissen im Dienstleistungssektor

04.03.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

Kritik an Wettbewerbshindernissen im Dienstleistungssektor

Beitrag mit Bild

©nmann77/fotolia.com

Die EU-Kommission bescheinigt Deutschland nur begrenzte Fortschritte auf dem Gebiet der Unternehmensdienstleistungen und reglementierten Berufe. Dies geht aus dem jährlichen Länderbericht hervor.

Die Kritik betrifft insbesondere die Bereiche der Rechtsberatung und Wirtschaftsprüfung. Die EU-Kommission hat Deutschland bereits wiederholt aufgefordert, die ihrer Ansicht nach im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten hohen Wettbewerbshindernisse in diesen Branchen zu beseitigen. Bis auf vereinzelte Reaktionen auf Gerichtsentscheidungen habe die Politik jedoch nicht gehandelt.

EU: Freiberufliche Dienstleistungen sind überreguliert

Die EU-Kommission beurteilt freiberufliche Dienstleistungen in Deutschland als überreguliert. Ursachen hierfür seien vor allem Exklusivitätsrechte, Pflichtmitgliedschaften in Kammern und die Regulierung von Preisen und Gebühren. Diese Wettbewerbsbeschränkungen führten dem Bericht zufolge zu Investitionshindernissen und einer niedrigen Allokationseffizienz. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass der demografische Wandel längerfristig zu einer Verringerung des Arbeitskräftepotenzials für Unternehmensdienstleistungen führen würde, die bereits seit Jahren von einem Rückgang der Arbeitsproduktivität betroffen seien.

Die EU-Mitgliedstaaten sind im Zyklus des Europäischen Semesters nun angehalten, nationale Programme auf Basis der Länderberichte aufzustellen. Auf dieser Grundlage finden dann ab April Gespräche über politische Strategien statt.

(DAV, EiÜ vom 01.03.2019/ Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Gesellschaftsrecht (ZAP)“


Weitere Meldungen


Meldung

© Bernd Leitner / fotolia.com


23.04.2026

Grunderwerbsteuer beim Erwerb eines Anteils an einer Personengesellschaft

Der BFH stellt klar, dass für die Grunderwerbsteuer die zivilrechtliche Gesellschafterstellung zählt, nicht eine bloß wirtschaftliche Vorbindung.

weiterlesen
Grunderwerbsteuer beim Erwerb eines Anteils an einer Personengesellschaft

Meldung

©Jamrooferpix/fotolia.com


23.04.2026

BFH zum Vorsteuerabzug aus Anzahlungen

Für den Vorsteuerabzug zählt nicht das Etikett der Rechnung, sondern der tatsächliche Leistungsbezug, entschied der BFH.

weiterlesen
BFH zum Vorsteuerabzug aus Anzahlungen

Meldung

©GregBrave/fotolia.com


23.04.2026

7 von 10 Unternehmen haben Frauenförderung organisatorisch verankert

Viele Unternehmen schaffen feste Strukturen, damit mehr Frauen technische und digitale Berufe ergreifen, zeigt eine aktuelle Bitkom-Befragung.

weiterlesen
7 von 10 Unternehmen haben Frauenförderung organisatorisch verankert
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht