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04.03.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

Kritik an Wettbewerbshindernissen im Dienstleistungssektor

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©nmann77/fotolia.com

Die EU-Kommission bescheinigt Deutschland nur begrenzte Fortschritte auf dem Gebiet der Unternehmensdienstleistungen und reglementierten Berufe. Dies geht aus dem jährlichen Länderbericht hervor.

Die Kritik betrifft insbesondere die Bereiche der Rechtsberatung und Wirtschaftsprüfung. Die EU-Kommission hat Deutschland bereits wiederholt aufgefordert, die ihrer Ansicht nach im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten hohen Wettbewerbshindernisse in diesen Branchen zu beseitigen. Bis auf vereinzelte Reaktionen auf Gerichtsentscheidungen habe die Politik jedoch nicht gehandelt.

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Die EU-Kommission beurteilt freiberufliche Dienstleistungen in Deutschland als überreguliert. Ursachen hierfür seien vor allem Exklusivitätsrechte, Pflichtmitgliedschaften in Kammern und die Regulierung von Preisen und Gebühren. Diese Wettbewerbsbeschränkungen führten dem Bericht zufolge zu Investitionshindernissen und einer niedrigen Allokationseffizienz. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass der demografische Wandel längerfristig zu einer Verringerung des Arbeitskräftepotenzials für Unternehmensdienstleistungen führen würde, die bereits seit Jahren von einem Rückgang der Arbeitsproduktivität betroffen seien.

Die EU-Mitgliedstaaten sind im Zyklus des Europäischen Semesters nun angehalten, nationale Programme auf Basis der Länderberichte aufzustellen. Auf dieser Grundlage finden dann ab April Gespräche über politische Strategien statt.

(DAV, EiÜ vom 01.03.2019/ Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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