06.10.2020

Meldung, Steuerrecht

Kritik an Reform des Versicherungsteuerrechts

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Die deutsche Versicherungswirtschaft hat mit massiver Kritik auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Versicherungsteuerrechts und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften reagiert.

In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses unter Leitung der Vorsitzenden Katja Hessel (FDP) am Montag erklärte der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV), es könnte in einigen Bereichen der Krankenversicherung zu einer Pflicht zur Zahlung von Versicherungsteuer kommen. So könnte bei Ehescheidungen eine Versicherungsteuerpflicht für den mitversicherten bisherigen Ehegatten in Höhe von 19 % entstehen. Neue Lebensmodelle werden dadurch steuerlich diskriminiert.

Neue Urteile erfordern Reform

Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung auch auf verschiedene Urteile von Gerichten reagieren, die eine Präzisierung von Normen des Versicherungsteuergesetzes notwendig gemacht hätten. Außerdem muss eine Beantwortung der Frage des nationalen Besteuerungsrechts im Verhältnis zu anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums erfolgen. Eine grundsätzliche Verpflichtung zur elektronischen Steueranmeldung wird normiert. Einzelne Regelungen aus dem Versicherungsteuergesetz sollen zudem wieder in die Versicherungsteuer-Durchführungsverordnung verlagert werden.

Modernisierung des Versicherungsteuerrechts wird teuer

In der Anhörung beklagten die Versicherungsverbände einen erheblich größeren bürokratischen Aufwand durch das Gesetz. Allein im Bereich der privaten Krankenversicherung entstehe ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand von knapp 100 Millionen Euro bis zum Jahre 2030. Hinzu komme ein einmaliger Umsetzungsaufwand von circa 50 Millionen Euro. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sprach von einem massiven bürokratischen Mehraufwand in mehrstelliger Millionenhöhe.

Dies sei ein Aufwand, der letztlich zulasten der Versichertengemeinschaft gehe. Er  konterkariere das Bürokratieabbauziel des Koalitionsvertrags. Das Ziel der Regierung ist ein besser verständliches, eindeutigeres und für die Wirtschaft praktikableres Regelungssystem für die Besteuerung von Versicherungsprämien. Dieses Ziel kann man nach Ansicht des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft so nicht erreichen. Anstatt mehr Rechtsklarheit zu schaffen, ergeben sich vielmehr neue Rechtsunsicherheiten, neue Prüf- und Dokumentationspflichten in erheblichem Umfang sowie massiver Anpassungsbedarf bei den Verwaltungsprozessen für die Versicherungsunternehmen.

Höhere Kosten für Schlüsselkraft-Versicherungen

Sozialpolitische und wirtschaftspolitische Probleme sieht der GDV auch bei den geplanten Regelungen für den Bereich sogenannter Schlüsselkraft-Versicherungen. Die Versicherungen würden es ermöglichen, dass sich insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen gegen die Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit oder schwere Krankheit von für den Betrieb wesentlichen Mitarbeitern oder eines Geschäftsführers (sogenannte Schlüsselkräfte) versichern könnten. Diese Schlüsselkraft-Versicherungen sollten im Falle eines Falles Liquiditätsausfälle ausgleichen und Mittel für die Sicherung des Betriebs zur Verfügung stellen. Durch die Einführung einer Versicherungsteuer in Höhe von 19 % auf diese Beiträge verteuert sich die Absicherung der Existenz für die Unternehmen erheblich.

(Dt. Bundestag, hib vom 05.10.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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