25.01.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Kritik an Kartellrechts-­Novelle

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Die Digitalisierung lässt einen gewissen Anpassungsbedarf im GWB erkennen, heißt es im Entwurf der neunten Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Mit der 9. GWB-Novelle sollen im Hinblick auf die zunehmende Digitalisierung der Wirtschaft eine wirksame Fusionskontrolle und der Schutz vor Missbrauch von Marktmacht sichergestellt werden. Die Einschätzung der Sachverständigen ist jedoch durchwachsen ausgefallen.

Zwar wurde bei der Experten­-Befragung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie unter der Leitung von Peter Ramsauer (CSU) insgesamt begrüßt, dass die zunehmende Digitalisierung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung ihren Niederschlag im Wettbewerbsrecht findet. Doch gab es etwa zur beabsichtigten Erleichterung von Pressekonzentrationen unterschiedliche Stellungnahmen.

Fusionskontrolle auch für Start­ups

Namens des Bundeskartellamts unterstützte Präsident Andreas Mundt „nachdrücklich“ die zentralen Regelungsvorschläge. Dazu zählt, dass bei der Fusionskontrolle auch Start­up­Unternehmen berücksichtigt werden, deren Umsätze noch gering sind, deren Kaufpreis aber mit über 400 Millionen Euro besonders hoch ist. Mundt formulierte es so: Die vorgesehene Gesetzesänderung stelle sicher, dass das Bundeskartellamt „künftig gesamtwirtschaftlich bedeutende Zusammenschlüsse auch dann auf ihre wettbewerblichen Auswirkungen hin untersuchen kann, wenn sich das wettbewerbliche Potential der Unternehmen noch nicht in konkreten Umsätzen widerspiegelt“.

Geldbußen wegen Kartellrechtsverstößen

Mundt hob überdies darauf ab, dass Lücken im Bußgeldrecht geschlossen werden. Geldbußen wegen Kartellrechtsverstößen, so sieht es nämlich der Gesetzentwurf vor, sollen nicht nur gegen die handelnde Tochtergesellschaft, sondern auch gegen die lenkende Konzernmutter, zudem gegen rechtliche wie wirtschaftliche Nachfolger von Unternehmen verhängt werden können. Die noch gültige Reglung hat laut Mundt zur Folge, dass beim Bußgeld derzeit „ein dreistelliger Betrag unter Feuer steht“. Bündnis 90/Die Grünen drängen in einem Antrag darauf, dass im Falle von Kartellverstößen alle Möglichkeiten zur Umgehung von Bußgeldern ausgeschlossen werden.

Parlamentserlaubnis statt Ministererlaubnis

Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag mit Verweis auf den Fall Edeka/Kaiser’sTengelmann die Ministererlaubnis bei Großfusionen durch eine „Parlamentserlaubnis“ zu ersetzen. Dies sei schon deshalb geboten, weil es sich um eine Entscheidung „contra Fusionskontrollrecht“ handele, wie Tobis Lettl (Universität Potsdam) ausführte. Ein solcher Schritt komme allein dem Gesetzgeber zu. Demgegenüber hat sich das Instrument der Ministererlaubnis nach Ansicht der Monopolkommission „grundsätzlich bewährt“. Podszun forderte mindestens eine transparentere Ausgestaltung.

(Dt. Bundestag, hib vom 23.01.2017/ Viola C. Didier)


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