Im Januar 2017 veröffentlichte das für berufsethische Fragestellungen zuständige International Ethics Standards Board (IESBA) den Exposure Draft Proposed Revisions Pertaining to Safeguards in the Code – Phase 2 and Related Conforming Amendments. Die WPK übt Kritik.
Der Exposure Draft zu Schutzmaßnahmen (Safeguards – Phase 2) ergänzt den bereits im Dezember 2015 veröffentlichten Standardentwurf zu Safeguards – Phase 1. Neben verschiedenen redaktionellen und einigen inhaltlichen Änderungen wird jetzt die Struktur der Vorschriften zu Schutzmaßnahmen an das neue Format des IESBA Code of Ethics angepasst.
WPK lehnt Ausweitung und Mehrbelastung ab
Zwar begrüßt die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) die vorgesehene strukturelle Überarbeitung der Safeguards-Regelungen. Sie steht jedoch einzelnen inhaltlichen Änderungen kritisch gegenüber. Beispielweise soll das bislang nur gegenüber börsennotierten Abschlussprüfungsmandanten geltende Verbot der Erbringung bestimmter Recruiting Services auch auf nichtgelistete Mandate ausgeweitet werden. Diese Ausweitung lehnt die WPK als unbegründet ab. Zudem sieht die WPK in der Anzahl und dem Umfang der aktuell veröffentlichten und noch geplanten Änderungen am IESBA Code of Ethics eine zu hohe Belastung für den Berufsstand und die für die nationale Umsetzung der Regelungen zuständigen Standardsetzer.
(WPK vom 03.05.2017/ Viola C. Didier)