• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Kritik an IESBA Exposure Draft zu Schutzmaßnahmen

03.05.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

Kritik an IESBA Exposure Draft zu Schutzmaßnahmen

Beitrag mit Bild

© Aaron Amat / fotolia.com

Im Januar 2017 veröffentlichte das für berufsethische Fragestellungen zuständige International Ethics Standards Board (IESBA) den Exposure Draft Proposed Revisions Pertaining to Safeguards in the Code – Phase 2 and Related Conforming Amendments. Die WPK übt Kritik.

Der Exposure Draft zu Schutzmaßnahmen (Safeguards – Phase 2) ergänzt den bereits im Dezember 2015 veröffentlichten Standardentwurf zu Safeguards – Phase 1. Neben verschiedenen redaktionellen und einigen inhaltlichen Änderungen wird jetzt die Struktur der Vorschriften zu Schutzmaßnahmen an das neue Format des IESBA Code of Ethics angepasst.

WPK lehnt Ausweitung und Mehrbelastung ab

Zwar begrüßt die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) die vorgesehene strukturelle Überarbeitung der Safeguards-Regelungen. Sie steht jedoch einzelnen inhaltlichen Änderungen kritisch gegenüber. Beispielweise soll das bislang nur gegenüber börsennotierten Abschlussprüfungsmandanten geltende Verbot der Erbringung bestimmter Recruiting Services auch auf nichtgelistete Mandate ausgeweitet werden. Diese Ausweitung lehnt die WPK als unbegründet ab. Zudem sieht die WPK in der Anzahl und dem Umfang der aktuell veröffentlichten und noch geplanten Änderungen am IESBA Code of Ethics eine zu hohe Belastung für den Berufsstand und die für die nationale Umsetzung der Regelungen zuständigen Standardsetzer.

(WPK vom 03.05.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©jirsak/123rf.com


30.01.2026

Strengere Regeln für Umwelt- und Klimaversprechen

Nur wenn Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel transparent und zuverlässig sind, könnten Verbraucher fundierte Kaufentscheidungen treffen.

weiterlesen
Strengere Regeln für Umwelt- und Klimaversprechen

Rechtsboard

Gina Susann Kriwat / Stephan Sura


30.01.2026

Religiöse Neutralität ist auch bei Sicherheitsmitarbeitern am Flughafen keine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung

Die Anforderungen an Verbote religiöser Kleidung und Symbole am Arbeitsplatz sind hoch – und gelten in gleichem Maße für Arbeitnehmer in beliehenen Unternehmen mit mutmaßlich konfliktgefährdeten Tätigkeiten wie der Sicherheitskontrolle an Flughäfen.

weiterlesen
Religiöse Neutralität ist auch bei Sicherheitsmitarbeitern am Flughafen keine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung

Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


30.01.2026

Kein Betriebsrat per App

Das BAG hat klargestellt, dass auch bei digital organisierter Plattformarbeit die klassischen Kriterien des Betriebsverfassungsrechts gelten.

weiterlesen
Kein Betriebsrat per App
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)