• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Kritik an IAASB-Standardentwürfen zum Qualitätsmanagement

10.07.2019

Betriebswirtschaft, Meldung

Kritik an IAASB-Standardentwürfen zum Qualitätsmanagement

Beitrag mit Bild

©Butch/fotolia.com

Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat zu den IAASB-Standardentwürfen zum Qualitätsmanagement der Prüfungspraxen und bei der Prüfung von Abschlüssen Kritik geübt.

Die WPK weist in ihren Stellungnahmen darauf hin, dass die formalen Anforderungen an die Qualitätssicherung insbesondere von kleineren und mittelgroßen Praxen künftig erheblich steigen werden, da viele Qualitätsziele und damit verbundene Qualitätsrisiken bereits vorgegeben sind. Aber auch größere Praxen stehen vor der Herausforderung, den neuen Ansatz in ein bestehendes Qualitätssicherungssystem zu integrieren und die erforderlichen Handlungsbedarfe zu identifizieren. Insbesondere adressiert die WPK folgende Punkte:

  • vorgeschlagener Umsetzungshorizont von 18 Monaten ist zu kurz
  • neuer Quality-Management-Ansatz ist zwar grundsätzlich nachvollziehbar, in der Handhabung aber zu starr
  • Bereiche mit Änderungsbedarf sind nicht eindeutig erkennbar
  • Skalierungsmöglichkeiten sind nicht ausreichend ausgeschöpft
  • es wurde keine ausreichende Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt und
  • Anforderungen sind vielfach überkompliziert.

Konkret hat die WPK hat gegenüber dem IAASB zu folgenden Standardentwürfen Stellung genommen:

  • International Standard on Quality Management 1 (ISQM 1)
  • International Standard on Quality Management 2 (ISQM 2)
  • International Standard on Auditing 220 (Revised)

Darüber hinaus hat die WPK den geplanten Umsetzungshorizont von 18 Monaten und die übergeordneten Herausforderungen aus diesen Standards kommentiert.

(WPK vom 02.07.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Meldung

©wsf-f/fotolia.com


03.12.2025

Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen: Sofortausstellung nicht mehr möglich

Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen werden aufgrund einer zentralen Verfahrensumstellung nicht mehr sofort beim Finanzamt ausgestellt.

weiterlesen
Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen: Sofortausstellung nicht mehr möglich

Meldung

©GrafKoks/fotolia.com


02.12.2025

Grundsteuer: Wer trägt die Kosten eines Verkehrswertgutachtens?

Das FG BW entschied, dass das Finanzamt für die Kosten des Verkehrswertgutachtens aufkommen muss, da es das Grundstück überbewertet hatte.

weiterlesen
Grundsteuer: Wer trägt die Kosten eines Verkehrswertgutachtens?

Meldung

©Waldbach/fotolia.com


02.12.2025

Zur Streupflichtverletzung auf dem Betriebsgelände

Das LG München hat klargestellt, dass auf Betriebs- oder Kundenparkplätzen keine flächendeckende Räum- und Streupflicht besteht.

weiterlesen
Zur Streupflichtverletzung auf dem Betriebsgelände

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank