Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen plant eine Gesetzesänderung, nach welcher die kommunalen Finanzen neu geregelt werden sollen. Das IDW sieht die geplanten Abweichungen der kommunalen Doppik jedoch kritisch.
Mit dem Referentenentwurf des 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes entfernt sich die Rechnungslegung bei Kommunen in NRW weiter weg von traditionellen Bilanzierungsprinzipien, z.B. durch die Einführung neuer Passivierungsmöglichkeiten sowie der Aktivierbarkeit von Instandhaltungsaufwendungen unter Durchbrechung des Anschaffungskostenprinzips. Fraglich ist laut IDW, ob ein solcher Abschluss überhaupt noch ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage insgesamt vermitteln kann und ob es sich nicht um einen Abschluss für einen speziellen Zweck i.S.v. IDW PS 480 handeln wird.
(IDW vom 06.08.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)