• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Kritik an geplanten Abweichungen der kommunalen Doppik

14.08.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

Kritik an geplanten Abweichungen der kommunalen Doppik

Beitrag mit Bild

©AvigoPhotos/fotolia.com

Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen plant eine Gesetzesänderung, nach welcher die kommunalen Finanzen neu geregelt werden sollen. Das IDW sieht die geplanten Abweichungen der kommunalen Doppik jedoch kritisch.

Mit dem Referentenentwurf des 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes entfernt sich die Rechnungslegung bei Kommunen in NRW weiter weg von traditionellen Bilanzierungsprinzipien, z.B. durch die Einführung neuer Passivierungsmöglichkeiten sowie der Aktivierbarkeit von Instandhaltungsaufwendungen unter Durchbrechung des Anschaffungskostenprinzips. Fraglich ist laut IDW, ob ein solcher Abschluss überhaupt noch ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage insgesamt vermitteln kann und ob es sich nicht um einen Abschluss für einen speziellen Zweck i.S.v. IDW PS 480 handeln wird.

(IDW vom 06.08.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

©VRD/fotolia.com


02.04.2026

BFH stärkt Rückstellungen für Vorruhestand

Der BFH erleichtert die Rückstellungsbildung für Vorruhestandsmodelle bereits bei bestehendem arbeitsvertraglichem Anspruch.

weiterlesen
BFH stärkt Rückstellungen für Vorruhestand

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


02.04.2026

Fehler bei Massenentlassung machen Kündigung unwirksam

Fehler bei der Massenentlassungsanzeige führen regelmäßig zur Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigungen, entschied das BAG.

weiterlesen
Fehler bei Massenentlassung machen Kündigung unwirksam

Steuerboard

Markus Piontek


01.04.2026

Abfindung für lebzeitigen Verzicht auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche auch bei Ratenzahlung nicht steuerbar

Mit Urteil vom 20.01.2026 (VIII R 6/23) hat der BFH die ertragsteuerliche Steuerbarkeit von Abfindungen verneint, die ein Pflichtteilsberechtigter für den lebzeitigen Verzicht auf sein Pflichtteilsrecht erhält.

weiterlesen
Abfindung für lebzeitigen Verzicht auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche auch bei Ratenzahlung nicht steuerbar
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)