• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Kritik an geplanten Abweichungen der kommunalen Doppik

14.08.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

Kritik an geplanten Abweichungen der kommunalen Doppik

Beitrag mit Bild

©AvigoPhotos/fotolia.com

Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen plant eine Gesetzesänderung, nach welcher die kommunalen Finanzen neu geregelt werden sollen. Das IDW sieht die geplanten Abweichungen der kommunalen Doppik jedoch kritisch.

Mit dem Referentenentwurf des 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes entfernt sich die Rechnungslegung bei Kommunen in NRW weiter weg von traditionellen Bilanzierungsprinzipien, z.B. durch die Einführung neuer Passivierungsmöglichkeiten sowie der Aktivierbarkeit von Instandhaltungsaufwendungen unter Durchbrechung des Anschaffungskostenprinzips. Fraglich ist laut IDW, ob ein solcher Abschluss überhaupt noch ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage insgesamt vermitteln kann und ob es sich nicht um einen Abschluss für einen speziellen Zweck i.S.v. IDW PS 480 handeln wird.

(IDW vom 06.08.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Gina Susann Kriwat / Stephan Sura


30.01.2026

Religiöse Neutralität ist auch bei Sicherheitsmitarbeitern am Flughafen keine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung

Die Anforderungen an Verbote religiöser Kleidung und Symbole am Arbeitsplatz sind hoch – und gelten in gleichem Maße für Arbeitnehmer in beliehenen Unternehmen mit mutmaßlich konfliktgefährdeten Tätigkeiten wie der Sicherheitskontrolle an Flughäfen.

weiterlesen
Religiöse Neutralität ist auch bei Sicherheitsmitarbeitern am Flughafen keine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung

Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


30.01.2026

Kein Betriebsrat per App

Das BAG hat klargestellt, dass auch bei digital organisierter Plattformarbeit die klassischen Kriterien des Betriebsverfassungsrechts gelten.

weiterlesen
Kein Betriebsrat per App

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


29.01.2026

BFH zum Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten

Kinderbetreuungskosten sind nur dann steuerlich absetzbar, wenn das Kind zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehört, selbst wenn der andere Elternteil die Kosten mitträgt.

weiterlesen
BFH zum Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)