• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Kritik an Berichterstattung klimabezogener finanzieller Angaben

13.02.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

Kritik an Berichterstattung klimabezogener finanzieller Angaben

Beitrag mit Bild

Das DRSC nimmt Stellung zu den Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures.

Auf Initiative der G20-Staaten hatte der Financial Stability Board im Dezember 2015 eine Arbeitsgruppe gegründet, die sich mit der Entwicklung von Leitlinien zur Berichterstattung klimabezogener finanzieller Angaben befasst. Hierzu nimmt das DRSC Stellung.

Im Dezember 2016 hat die Arbeitsgruppe, die Task Force on Climate-related Financial Disclosures (im Folgenden TCFD), ihre Empfehlungen veröffentlicht und eine Konsultation dazu gestartet. Das DRSC hat seine Stellungnahme übermittelt. Im Grundsatz erkennt das DRSC an, dass sich Unternehmen mit den Wechselwirkungen zwischen unternehmerischem Handeln auf der einen Seite und den Klimaveränderungen bzw. den Gegenmaßnahmen auf der anderen Seite auseinander setzen müssen.

DRSC kritisiert Kosten-Nutzen-Verhältnis

Allerdings stehen die vorgeschlagenen Angaben, die nach Ansicht der TCFD sämtlich innerhalb der Finanzberichterstattung anzusiedeln sind, aufgrund ihrer Menge und Komplexität in keinem ausgewogenen Kosten-Nutzen-Verhältnis. Darüber hinaus ist zu bezweifeln, ob durch Transparenzvorgaben Verhaltensänderungen bei Unternehmen und anderen Marktteilnehmern herbeigeführt werden können. Weitere Kritikpunkte des DRSC können der Stellungnahme entnommen werden.

(DRSC vom 13.02.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Lisa Fiedler


25.03.2026

Kryptowerte in der Erbschaftsteuer – was ist, wenn der Zugriff fehlt?

Ein Fall, wie er in der Praxis zunehmend häufig auftritt: Der Erbe weiß, dass der Erblasser früh in Kryptowerte investiert hat und erhebliche Vermögenswerte aufgebaut wurden.

weiterlesen
Kryptowerte in der Erbschaftsteuer – was ist, wenn der Zugriff fehlt?

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


25.03.2026

Lebensversicherung: BGH billigt kapitalmarktabhängige Stornoabzüge

Versicherer dürfen Stornoabzüge bei der Kündigung von Lebensversicherungen auch über ein festgelegtes Berechnungsverfahren regeln.

weiterlesen
Lebensversicherung: BGH billigt kapitalmarktabhängige Stornoabzüge

Meldung

©georgejmclittle/fotolia.com


25.03.2026

Diensthandy wird zum Standard

Immer mehr Unternehmen stellen ihren Beschäftigten ein Diensthandy zur Verfügung, das häufig auch privat genutzt werden darf.

weiterlesen
Diensthandy wird zum Standard
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)