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07.10.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Kritik an Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie

Schlägerei wegen zugeparkter Betriebseinfahrt

Grundsätzlichen Änderungsbedarf sieht das IDW beim Sonderbetriebsausgabenabzugsverbot des § 4i EStG-E, bei § 1 Abs. 1 Satz 5 und Abs. 6 EStG-E sowie bei der Ausdehnung der Gewerbesteuerpflicht auf den außensteuerrechtlichen Hinzurechnungsbetrag nach § 7 Satz 7 bis 9 GewStG-E.

Die Ausschüsse des Bundesrats veröffentlichten im September Empfehlungen zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen. Das IDW nimmt hierzu Stellung.

Das IDW wertet es als erfreulich, dass mit der Neuregelung des § 50i EStG-E nunmehr Rechtssicherheit in einer Vielzahl von Fällen geschaffen werden soll. Einige Vorschläge des Regierungsentwurfs begegnen allerdings rechtlichen Bedenken und können in der Praxis zu großen Schwierigkeiten führen, warnt das IDW.

Das IDW regt daher an, die entsprechenden Änderungen zu überarbeiten, insbesondere:

  • die Unvereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht des § 4i EStG-E
  • das strukturelle Vollzugsdefizit mehrstufige Beteiligungsstrukturen betreffend sowie die regelmäßig fehlende Durchsetzbarkeit eines Kapitalertragsteuerabzugs in Fällen des neu eingeführten Steuerbarkeitstatbestands gem. § 49 Abs. 1 Nr. 5 EStG-E
  • die Ausweitung des Treaty Override nach § 50d Abs. 9 Satz 1 und Satz 4 EStG-E
  • das Überschreiben des abkommensrechtlichen Fremdvergleichsgrundsatzes nach § 1 Abs. 1 Satz 5 und Abs. 6 EStG-E
  • die Ausdehnung der Gewerbesteuerpflicht auf den außensteuerrechtlichen Hinzurechnungsbetrag nach § 7 Satz 7 bis 9 GewStG-E

(IDW vom 05.10.2016 / Viola C. Didier)


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