• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Kritik am Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes (JStG) 2024

03.06.2024

Meldung, Steuerrecht

Kritik am Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes (JStG) 2024

Ziel des RefE ist es in erster Linie, notwendige Anpassungen in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts an das EU-Recht, die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des Bundesfinanzhofs (BFH) umzusetzen.

Beitrag mit Bild

©Marco2811/fotolia.com

In verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts hat sich fachlich gebotener Gesetzgebungsbedarf ergeben. Dies betrifft insbesondere notwendige Anpassungen an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs. Daneben besteht ein Erfordernis zur Regelung von Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen, Folgeänderungen, Anpassungen aufgrund von vorangegangenen Gesetzesänderungen und Fehlerkorrekturen. Das Jahressteuergesetz 2024 greift diesen Gesetzgebungsbedarf auf.

Kritik des IDW

Das IDW hat zum Referentenentwurf (RefE) eines Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024) Stellung genommen. Das IDW begrüßt die Zielsetzung des JStG 2024, weist aber darauf hin, dass insbesondere im UmwStG weiterer dringend gebotener gesetzgeberischer Änderungsbedarf besteht.

Kritisch sieht das IDW, dass sich die derzeit geplanten Änderungen z.B. im UmwStG im Wesentlichen auf Verschärfungen zulasten der Steuerpflichtigen beschränken. Insgesamt regt das IDW an, die Chance zu nutzen, die steuerlichen Regelungen rechtssicher und anwendungsfreundlicher auszugestalten und damit Bürokratiekosten sowohl aufseiten der Verwaltung als auch aufseiten der Steuerpflichtigen zu reduzieren.

Neben den genannten allgemeinen Kritikpunkten hat das IDW im Rahmen seiner Stellungnahme noch zahlreiche Detailanmerkungen zu dem 243 Seiten umfassenden Referentenentwurf vorgetragen.


IDW vom 31.05.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Jamrooferpix/fotolia.com


15.09.2025

Trickbetrug zählt nicht als außergewöhnliche Belastung

Trickbetrug am Telefon führt trotz hohem Vermögensverlust nicht zu einer steuerlichen Entlastung, entschied das Finanzgericht Münster.

weiterlesen
Trickbetrug zählt nicht als außergewöhnliche Belastung

Meldung

©domoskanonos/fotolia.com


15.09.2025

Gemeinnützigkeit entfällt rückwirkend bei Verstoß gegen Vermögensbindung

Einer Stiftung kann die Gemeinnützigkeit rückwirkend aberkannt werden, wenn sie ihre gemeinnützigen Ziele wirtschaftlich nicht mehr erfüllen kann.

weiterlesen
Gemeinnützigkeit entfällt rückwirkend bei Verstoß gegen Vermögensbindung

Rechtsboard

Michaela Massig


12.09.2025

„Urlaub wurde in natura gewährt“ – besser tatsächlich unter Palmen als nur auf dem Papier

In Erfurt (und Luxemburg) meint man es ernst, wenn es um die Sicherung von Urlaubsansprüchen geht.

weiterlesen
„Urlaub wurde in natura gewährt“ – besser tatsächlich unter Palmen als nur auf dem Papier

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank