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03.06.2024

Meldung, Steuerrecht

Kritik am Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes (JStG) 2024

Ziel des RefE ist es in erster Linie, notwendige Anpassungen in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts an das EU-Recht, die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des Bundesfinanzhofs (BFH) umzusetzen.

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©Marco2811/fotolia.com

In verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts hat sich fachlich gebotener Gesetzgebungsbedarf ergeben. Dies betrifft insbesondere notwendige Anpassungen an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs. Daneben besteht ein Erfordernis zur Regelung von Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen, Folgeänderungen, Anpassungen aufgrund von vorangegangenen Gesetzesänderungen und Fehlerkorrekturen. Das Jahressteuergesetz 2024 greift diesen Gesetzgebungsbedarf auf.

Kritik des IDW

Das IDW hat zum Referentenentwurf (RefE) eines Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024) Stellung genommen. Das IDW begrüßt die Zielsetzung des JStG 2024, weist aber darauf hin, dass insbesondere im UmwStG weiterer dringend gebotener gesetzgeberischer Änderungsbedarf besteht.

Kritisch sieht das IDW, dass sich die derzeit geplanten Änderungen z.B. im UmwStG im Wesentlichen auf Verschärfungen zulasten der Steuerpflichtigen beschränken. Insgesamt regt das IDW an, die Chance zu nutzen, die steuerlichen Regelungen rechtssicher und anwendungsfreundlicher auszugestalten und damit Bürokratiekosten sowohl aufseiten der Verwaltung als auch aufseiten der Steuerpflichtigen zu reduzieren.

Neben den genannten allgemeinen Kritikpunkten hat das IDW im Rahmen seiner Stellungnahme noch zahlreiche Detailanmerkungen zu dem 243 Seiten umfassenden Referentenentwurf vorgetragen.


IDW vom 31.05.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

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