26.01.2024

Meldung, Wirtschaftsrecht

Kritik am EU-Paket zur Wirtschaftssicherheit

Die Europäische Kommission hat am 22.01.2024 ein Paket zur Umsetzung ihrer im Juni 2023 veröffentlichten Europäischen Strategie zur Wirtschaftssicherheit vorgelegt. Die Wirtschaft kritisiert jedoch die Passivität der EU in Handelskonflikten.

Beitrag mit Bild

©nmann77/fotolia.com

Deutschlands Unternehmen wünschen sich angesichts geopolitischer Spannungen und Handelskonflikte mehr Eigenständigkeit der deutschen und europäischen Politik. Fast drei Viertel (72 %) empfinden den Auftritt Berlins und Brüssels in globalen Handelsstreitigkeiten als zu passiv. 75 % der Unternehmen sehen Deutschland bei Halbleitern und 74 % bei Künstlicher Intelligenz abhängig. Der Bitkom begrüßt daher die neuen Vorschläge der EU-Kommission im Rahmen ihrer Strategie zur Wirtschaftssicherheit. Aus Bitkom-Sicht kommt es bei der Weiterentwicklung der EU-Vorschläge nun aber darauf an, die Wirtschaft von Anfang an miteinzubeziehen.

Das Paket zur Wirtschaftssicherheit umfasst

  • die EU-Screening-Verordnung zum Thema Investitionsprüfung,
  • das Weißbuch zur Dual-use-Exportkontrolle,
  • ein Weißbuch für ein Monitoring von Auslandsinvestitionen,
  • eine Empfehlung zur Verbesserung der Forschungssicherheit und
  • ein Weißbuch zur Forschungsförderung im Dual-use-Bereich.

Mit der Novelle der EU-Screening-Verordnung soll das Instrument der Investitionsprüfung in allen Mitgliedstaaten verbindlich eingeführt werden. Zudem sieht die Verordnung vor, dass sich die Zusammenarbeit auf EU-Ebene stärker auf die tatsächlich sensitiven Erwerbsfälle fokussiert.

Das Weißbuch zur Exportkontrolle im Dual-use-Bereich (d. h. Güter, die sowohl zu zivilen wie auch zu militärischen Zwecken verwendet werden können) schlägt Anpassungen bei der Güterliste in der Dual-use-Verordnung vor. Zudem soll die Evaluierung des bestehenden Regelwerks um zwei Jahre auf 2024 vorgezogen werden.

Mit dem Weißbuch zum Monitoring von Auslandsinvestitionen sollen die EU-Mitgliedstaaten Daten über Investitionen von Unternehmen in Drittstaaten erheben und auswerten. Ziel ist es, einen besseren Überblick über die Aktivitäten in bestimmten sensiblen Technologiesektoren (fortschrittliche Halbleiter, Künstliche Intelligenz, Quanten- und Biotechnologie) zu gewinnen.

Die Empfehlung zur Forschungssicherheit sieht vor, dass sich die EU-Mitgliedstaaten besser abstimmen, um die Resilienz im Bereich Forschung und Entwicklung zu stärken. Zudem sollen Sicherheitsaspekte eine stärkere Rolle in Forschungseinrichtungen und Hochschulen spielen.

Mit dem Weißbuch zur Forschungsförderung soll geprüft werden, inwieweit Forschungsprogramme erweitert oder aufgelegt werden können, um die Forschung im Dual-use-Bereich innerhalb der EU zu verbessern.

Das Wirtschaftssicherheitspaket ist das erste Maßnahmenpaket der EU im Anschluss an die am 20.06.2023 vorgelegte Europäische Strategie für wirtschaftliche Sicherheit. Damit verfolgt die Europäische Kommission einen Mix aus Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, Schutz vor Risiken (De-risking) und Zusammenarbeit mit Partnerländern: „Promote, Protect, Partner“.


BMWK und Bitkom vom 22.01.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Interview

Dr. Matthias Köhler und Felix Arnold


17.07.2026

Krankmeldung, Befristung, Kündigung: Was die Arbeitsrechtsreform für Arbeitgeber verändert

Die geplante Arbeitsrechtsreform verspricht Arbeitgebern mehr Flexibilität, verlangt aber sorgfältige Anpassungen bei HR-Prozessen.

weiterlesen
Krankmeldung, Befristung, Kündigung: Was die Arbeitsrechtsreform für Arbeitgeber verändert

Meldung

©magele-picture/fotolia.com


17.07.2026

Gewerbesteuer: BFH verlangt genaue Einzelfallprüfung

Ob mehrere Tätigkeiten steuerlich einen oder mehrere Gewerbebetriebe darstellen, muss stets anhand der tatsächlichen Verhältnisse geprüft werden.

weiterlesen
Gewerbesteuer: BFH verlangt genaue Einzelfallprüfung

Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


17.07.2026

BFH: Finanzgerichte müssen Erbquoten im Zweifel prüfen

Ein deutlich höherer Grundstückswert kann eine erneute Prüfung der im Erbschein genannten Erbquoten erforderlich machen.

weiterlesen
BFH: Finanzgerichte müssen Erbquoten im Zweifel prüfen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht