• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Kritik am Entwurf zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

08.07.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Kritik am Entwurf zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Beitrag mit Bild

Die BRAK kritisiert auch die strikte und ausnahmslose Vorgabe von Equal Pay nach spätestens fünfzehn Monaten Überlassung an einen Entleiher/Kunden, weil sie unverhältnismäßig sei.

Die BRAK hat zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze eine Stellungnahme abgegeben, da in einigen Punkten verfassungsrechtliche Bedenken bestehen.

Mit dem Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sollen der Missbrauch von Werkvertagsgestaltungen und die verdeckte Arbeitnehmerüberlassung verhindert werden. Insofern äußert die BRAK in ihrer Stellungnahme erhebliche Bedenken zur Verfassungsmäßigkeit des Regierungsentwurfs.

Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten

Die Begrenzung der Überlassungsdauer auf (grundsätzlich) höchstens 18 Monate erscheint der BRAK verfassungswidrig, erstens weil diese Maßnahme des Gesetzgebers gemessen an den gesetzgeberischen Zielen (Schutz der überlassenen Arbeitnehmer oder der „Stammbelegschaft“) bereits ungeeignet ist, zweitens ist die Maßnahme aber auch nicht erforderlich und unverhältnismäßig und greift deshalb verfassungswidrig in die Grundrechte der unternehmerischen Freiheiten ein.

Öffnungsklausel für die Höchstüberlassungsgrenze

Die für die Höchstüberlassungsgrenze vorgesehene Öffnungsklausel erscheint der BRAK ebenfalls verfassungswidrig in der aktuellen Fassung. Denn die Öffnungsklausel ist nach den bisherigen arbeitsrechtlichen Regeln bereits untauglich, weil die Arbeitsverhältnisse der Zeitarbeitnehmer von Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen der Entleiherbranche bzw. Kunden nicht erfasst werden können. Unabhängig davon verstößt die Öffnungsklausel deshalb gegen Grundrechte, weil sie die Tarifpartner der Zeitarbeit von der Tariföffnung ausschließt und außerdem auch die verschiedenen Gruppen der Kundenbetriebe ungerechtfertigt ungleich behandelt.

Sanktionen werden kritisiert

Erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken bestehen seitens der BRAK auch im Hinblick auf die im Regierungsentwurf vorgesehen Sanktionen, insbesondere z. B. wenn bereits ein einmaliger Verstoß gegen die Höchstüberlassungsdauer oder den Equal-Pay-Grundsatz zwingend zum Entzug der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis führen muss und somit für den Personaldienstleister einem Berufsverbot gleichkommt.

Kein Streikbrecherverbot

Schließlich ist das Verbot des Streikbrechereinsatzes in der vorgesehenen Fassung verfassungswidrig, so die BRAK, weil der Staat damit unter Verletzung seiner Neutralitätspflicht überlassene Arbeitnehmer (und die Verleiher-Arbeitgeber) zur faktischen Unterstützung eines Streiks im Entleiher-/Kundenunternehmen zwingt. Soweit auch Arbeitnehmer nicht mehr im bestreikten Betrieb arbeiten dürfen, die bereits vor Beginn des Streiks dorthin überlassen waren, ordnet der Gesetzgeber für sie einen Streikzwang an und verletzt damit massiv ihre Grundrechte.

(BRAK, Mitteilung vom 06.07.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©peterschreibermedia/123rf.com


08.04.2026

SFDR-Reform: IDW fordert präzisere Regeln

Die vorgeschlagene SFDR-Überarbeitung geht aus Sicht des IDW in die richtige Richtung; zentrale Begriffe sind aber nicht ausreichend geklärt.

weiterlesen
SFDR-Reform: IDW fordert präzisere Regeln

Meldung

© Jamrooferpix / fotolia.com


07.04.2026

Ökodesign-Regelungen werden modernisiert

Neue Regeln verschärfen Kontrolle, Sanktionen und Vorgaben für Ökodesign-Produkte sowie Energieverbrauchskennzeichnungen.

weiterlesen
Ökodesign-Regelungen werden modernisiert

Steuerboard

Alexander Tegge


07.04.2026

BFH entscheidet zur Rückwirkung der Erbschaftsteuerreform 2016 – Wegweiser für die anstehende BVerfG-Entscheidung und Reformdebatte?

Mit Urteil vom 20.11.2025 (II R 7/23, DB 2026 S. 912) entschied der BFH, dass es sich bei der Anwendung des § 13b Abs. 10 ErbStG i.d.F. des ErbStGAnpG 2016 ab dem 01.07.2016 auf Schenkungen, die vor der Verkündung der Neufassung des Gesetzes am 09.11.2016 erfolgt sind, um eine verfassungsrechtlich zulässige echte Rückwirkung handelt.

weiterlesen
BFH entscheidet zur Rückwirkung der Erbschaftsteuerreform 2016 – Wegweiser für die anstehende BVerfG-Entscheidung und Reformdebatte?
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)