09.11.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Kreditzugang: Auf das Vorhaben kommt es an

Beitrag mit Bild

Je nach Vorhaben unterscheidet sich der Zugang zu Krediten stark.

Derzeit herrscht ein gutes Finanzierungsklima. Dennoch ist der Kreditzugang nicht für alle Unternehmen und vor allem Finanzierungsanlässe gleich. Neben Unternehmensgröße und -alter spielt beim Kreditzugang auch die Art des Vorhabens eine erhebliche Rolle.

Am leichtesten fällt der Zugang zu Investitionskrediten für Maschinen und Anlagen, bei Übernahmen und Beteiligungen sowie für den Erwerb von Immobilen, zeigt eine aktuelle Auswertung von KfW Research. Deutlich schwieriger gestaltet sich der Kreditzugang für Digitalisierungs- und Auslandsvorhaben.

Erschwerter Kreditzugang bei Digitalisierungsprojekten

Die Digitalisierung gilt als zentraler Treiber für Innovationen und zukünftige Wettbewerbsfähigkeit. Ein erschwerter Kreditzugang droht daher zum Engpassfaktor bei der Zukunftssicherung der Unternehmen zu werden, wenn die Finanzierungsbedarfe für die Digitalisierung zukünftig ansteigen werden. Nochmals schwieriger ist es, für die Finanzierung von Warenlagern, Betriebsmitteln und immateriellen Vermögensgegenständen (Patente, Markenrechte, o. ä.) Kredite zu bekommen.

Vermögenswerte oft entscheidend

Entscheidend für den Kreditzugang ist, dass aus dem Vorhaben heraus Vermögenswerte entstehen, die zur Besicherung von Krediten herangezogen werden können. Eine Entwicklung weg von Investitionen in Sachanlagen und hin zu immateriellen Vermögenswerten kann daher langfristig den Kreditzugang der Unternehmen belasten.

(KfW vom 08.11.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


26.07.2024

Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Hersteller von Lebensmitteln versuchen immer wieder, ihre Produkte in der Werbung als gesundheitsfördernd erscheinen zu lassen, weil das einen besseren Absatz verspricht.

weiterlesen
Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Meldung

©Melinda Nagy/123rf.com


26.07.2024

Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Für die Anerkennung einer Infektion mit dem COVID-19-Virus als Arbeitsunfall ist ein Vollbeweis erforderlich, dass sich die Übertragung des Virus tatsächlich am Arbeitsplatz ereignet hat.

weiterlesen
Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Meldung

adiruch/123rf.com


25.07.2024

CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Mit dem Umsetzungsgesetz zur CSR-Richtlinie versucht die Bundesregierung, so minimalinvasiv und bürokratiearm wie möglich vorzugehen.

weiterlesen
CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank