02.09.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Kredithürde steigt wieder an

Beitrag mit Bild

Die Kredithürde: Dies sind die Ergebnisse des ifo Konjunkturtests im August 2016

Die Kredithürde für die gewerbliche Wirtschaft ist von 14,6 Prozent im Vormonat auf 15 Prozent im August gestiegen. Die Finanzierungsbedingungen für deutsche Unternehmen bleiben damit jedoch dennoch weiterhin hervorragend.

Die Kredithürde ist ein monatlich vom ifo Institut erstellter Indikator zur Kreditvergabe der Banken. Für die Berechnung der Kredithürde werden die Unternehmen gebeten, ihr Urteil auf die Frage abzugeben, wie zurzeit die Bereitschaft der Banken, Kredite an Unternehmen zu vergeben, beurteilt wird. Die Kredithürde gibt damit den Anteil der Unternehmen an, die die Kreditvergabe als restriktiv empfinden.

Leichter Anstieg in allen Branchen

Die Kredithürde für die gewerbliche Wirtschaft ist aktuell von 14,6 Prozent im Vormonat auf 15 Prozent im August gestiegen. In der Industrie verharrte die Kredithürde bei 13,1 Prozent. Innerhalb der verschiedenen Größenklassen gab es nur wenig Bewegung. Im Bauhauptgewerbe stieg die Kredithürde auf 17,2 Prozent. Auch im Handel stieg der Anteil der Firmen, die von einer restriktiven Kreditvergabe der Banken berichteten.

(ifo Institut vom 30.08.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©stadtratte /fotolia.com


28.09.2026

Steuerfreie Einlagenrückgewähr: Nachweis muss deutschen Steuerregeln folgen

Für steuerfreie Einlagenrückgewähr aus EU-Gesellschaften reicht die ausländische Handelsbilanz als Nachweis grundsätzlich nicht aus.

weiterlesen
Steuerfreie Einlagenrückgewähr: Nachweis muss deutschen Steuerregeln folgen

Meldung

© Calado/fotolia.com


28.09.2026

Comeback der Befristungen: Jeder vierte Arbeitgeber will stärker darauf setzen

Die geplante Verlängerung sachgrundloser Befristungen auf bis zu vier Jahre verschafft Unternehmen mehr Flexibilität, könnte aber Personalentscheidungen hinauszögern.

weiterlesen
Comeback der Befristungen: Jeder vierte Arbeitgeber will stärker darauf setzen

Meldung

ilixe48/123rf.com


25.09.2026

D&O-Versicherung: Führungskraft haftet trotz Millionenschaden voll

Eine arbeitgeberfinanzierte D&O-Versicherung kann dazu führen, dass Führungskräfte für grob fahrlässig verursachte Schäden voll haften.

weiterlesen
D&O-Versicherung: Führungskraft haftet trotz Millionenschaden voll
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht