02.09.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Kredithürde steigt wieder an

Beitrag mit Bild

Die Kredithürde: Dies sind die Ergebnisse des ifo Konjunkturtests im August 2016

Die Kredithürde für die gewerbliche Wirtschaft ist von 14,6 Prozent im Vormonat auf 15 Prozent im August gestiegen. Die Finanzierungsbedingungen für deutsche Unternehmen bleiben damit jedoch dennoch weiterhin hervorragend.

Die Kredithürde ist ein monatlich vom ifo Institut erstellter Indikator zur Kreditvergabe der Banken. Für die Berechnung der Kredithürde werden die Unternehmen gebeten, ihr Urteil auf die Frage abzugeben, wie zurzeit die Bereitschaft der Banken, Kredite an Unternehmen zu vergeben, beurteilt wird. Die Kredithürde gibt damit den Anteil der Unternehmen an, die die Kreditvergabe als restriktiv empfinden.

Leichter Anstieg in allen Branchen

Die Kredithürde für die gewerbliche Wirtschaft ist aktuell von 14,6 Prozent im Vormonat auf 15 Prozent im August gestiegen. In der Industrie verharrte die Kredithürde bei 13,1 Prozent. Innerhalb der verschiedenen Größenklassen gab es nur wenig Bewegung. Im Bauhauptgewerbe stieg die Kredithürde auf 17,2 Prozent. Auch im Handel stieg der Anteil der Firmen, die von einer restriktiven Kreditvergabe der Banken berichteten.

(ifo Institut vom 30.08.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©VRD/fotolia.com


02.04.2026

BFH stärkt Rückstellungen für Vorruhestand

Der BFH erleichtert die Rückstellungsbildung für Vorruhestandsmodelle bereits bei bestehendem arbeitsvertraglichem Anspruch.

weiterlesen
BFH stärkt Rückstellungen für Vorruhestand

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


02.04.2026

Fehler bei Massenentlassung machen Kündigung unwirksam

Fehler bei der Massenentlassungsanzeige führen regelmäßig zur Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigungen, entschied das BAG.

weiterlesen
Fehler bei Massenentlassung machen Kündigung unwirksam

Steuerboard

Markus Piontek


01.04.2026

Abfindung für lebzeitigen Verzicht auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche auch bei Ratenzahlung nicht steuerbar

Mit Urteil vom 20.01.2026 (VIII R 6/23) hat der BFH die ertragsteuerliche Steuerbarkeit von Abfindungen verneint, die ein Pflichtteilsberechtigter für den lebzeitigen Verzicht auf sein Pflichtteilsrecht erhält.

weiterlesen
Abfindung für lebzeitigen Verzicht auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche auch bei Ratenzahlung nicht steuerbar
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)