28.05.2015

Betriebswirtschaft, Meldung

Kredithürde sinkt immer weiter

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Die Kredithürde für die gewerbliche Wirtschaft in Deutschland ist im Mai auf 15,7 Prozent gefallen, nach 16 Prozent im Vormonat. Dies ist erneut ein historischer Tiefstand. Das ohnehin extrem günstige Finanzierungsumfeld für die Unternehmen verbessert sich damit noch einmal.

Im Verarbeitenden Gewerbe sank die Kredithürde leicht auf 13 Prozent. Bei den Großfirmen fiel der Anteil der Firmen, die von Problemen bei der Kreditvergabe berichten, auf unter 8,8 Prozent. Auch bei den kleinen Firmen sank der Anteil wieder unter 20 Prozent. Bei den mittelgroßen Firmen stieg die Kredithürde hingegen leicht, liegt mit 12,1 Prozent aber weiterhin sehr niedrig.

Auch Baugewerbe profitiert von günstigen Krediten

Im Baugewerbe wurde der historische Tiefstand vom April nochmals unterboten. Nur noch 18 Prozent der Firmen berichteten von einer restriktiven Kreditvergabe der Banken. Im Handel stieg hingegen dieser Anteil um 0,2 Prozentpunkte auf 17,4 Prozent.

 (ifo Institut / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©PhotoSG/fotolia.com


31.07.2026

Vorsteuerabzug: Nicht jede Rechnung lässt sich rückwirkend berichtigen

Ohne eindeutig bezeichnete Leistung kann eine fehlerhafte Rechnung nicht rückwirkend vorsteuerwirksam berichtigt werden.

weiterlesen
Vorsteuerabzug: Nicht jede Rechnung lässt sich rückwirkend berichtigen

Meldung

©Artur Szczybylo/123rf.com


31.07.2026

Homeoffice zwischen Wunsch und Wirklichkeit

Passt die Homeoffice-Regelung nicht zu den Bedürfnissen, steigen Stress und gesundheitliche Belastungen deutlich bei Beschäftigten.

weiterlesen
Homeoffice zwischen Wunsch und Wirklichkeit

Steuerboard

Emanuel Benning


30.07.2026

Keine Einordnung als Verwaltungsvermögen bei landwirtschaftlicher Grundstücksüberlassung durch Kapitalgesellschaft

Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke gehören bei der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Unternehmensverschonung grundsätzlich zum Verwaltungsvermögen.

weiterlesen
Keine Einordnung als Verwaltungsvermögen bei landwirtschaftlicher Grundstücksüberlassung durch Kapitalgesellschaft
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht