28.05.2015

Betriebswirtschaft, Meldung

Kredithürde sinkt immer weiter

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Die Kredithürde für die gewerbliche Wirtschaft in Deutschland ist im Mai auf 15,7 Prozent gefallen, nach 16 Prozent im Vormonat. Dies ist erneut ein historischer Tiefstand. Das ohnehin extrem günstige Finanzierungsumfeld für die Unternehmen verbessert sich damit noch einmal.

Im Verarbeitenden Gewerbe sank die Kredithürde leicht auf 13 Prozent. Bei den Großfirmen fiel der Anteil der Firmen, die von Problemen bei der Kreditvergabe berichten, auf unter 8,8 Prozent. Auch bei den kleinen Firmen sank der Anteil wieder unter 20 Prozent. Bei den mittelgroßen Firmen stieg die Kredithürde hingegen leicht, liegt mit 12,1 Prozent aber weiterhin sehr niedrig.

Auch Baugewerbe profitiert von günstigen Krediten

Im Baugewerbe wurde der historische Tiefstand vom April nochmals unterboten. Nur noch 18 Prozent der Firmen berichteten von einer restriktiven Kreditvergabe der Banken. Im Handel stieg hingegen dieser Anteil um 0,2 Prozentpunkte auf 17,4 Prozent.

 (ifo Institut / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Vincent Walch


20.03.2026

BFH bestätigt: Zinsen auf Gewerbesteuererstattungen sind steuerpflichtig

Mit Urteil vom 26.09.2025 (IV R 16/23) hat der BFH entschieden, dass Zinsen nach § 233a AO auf eine Erstattung von Gewerbesteuer bei der steuerlichen Gewinnermittlung als Betriebseinnahmen zu erfassen sind.

weiterlesen
BFH bestätigt: Zinsen auf Gewerbesteuererstattungen sind steuerpflichtig

Meldung

©marog-pixcells/fotolia.com


20.03.2026

Kein Schadensersatz bei missbräuchlichen DSGVO-Auskunftsanträgen

Missbräuchlich gestellte DSGVO-Auskunftsanträge können ausnahmsweise exzessiv sein und spätere Schadensersatzansprüche ausschließen.

weiterlesen
Kein Schadensersatz bei missbräuchlichen DSGVO-Auskunftsanträgen

Meldung

© diyanadimitrova/fotolia.com


20.03.2026

Solarpark-Verkauf in Teilen bleibt umsatzsteuerpflichtig

Der BFH stellt klar, dass der Verkauf aufgeteilter Solarpark-Teilanlagen umsatzsteuerpflichtig bleibt, wenn der bisherige Betreiber weiterhin die Netzeinspeisung und EEG-Vergütung steuert.

weiterlesen
Solarpark-Verkauf in Teilen bleibt umsatzsteuerpflichtig
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)