• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Kredithürde fällt auf neues historisches Tief

30.09.2015

Betriebswirtschaft, Meldung

Kredithürde fällt auf neues historisches Tief

Beitrag mit Bild

Die Kredithürde ist im Moment keine Hürde für Unternehmen.

Deutsche Unternehmen können sich so leicht wie nie zuvor über ihre Bank finanzieren. Die Kredithürde für die gewerbliche Wirtschaft ist im September auf 14,8 Prozent gesunken, nach 15 Prozent im Vormonat. Das ist ein neuer historischer Tiefstand.

Die Ergebnisse des ifo Konjunkturtests im September 2015 zeigen, dass die Kredithürde im Verarbeitenden Gewerbe minimal auf 12,8 Prozent gestiegen ist. Je nach Firmengröße verlief die Entwicklung unterschiedlich. Die mittleren Firmen berichteten von einem besseren Zugang zu Bankkrediten. Bei den Groß- und den Kleinfirmen stieg dagegen die Hürde minimal an. Insgesamt liegt die Kredithürde in allen Größenklassen aber weiter sehr niedrig. Im Baugewerbe sank die Kredithürde auf 17,7 Prozent. Im Handel sank sie auf ein neues historisches Tief von 15,6 Prozent.

(ifo Institut / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©stadtratte /fotolia.com


20.05.2026

FG Niedersachsen: Vorweggenommener Zugewinn zählt als Anschaffung

Auch ein vorweggenommener Zugewinnausgleich kann beim Grundstücksverkauf Spekulationssteuer auslösen, entschied das FG Niedersachsen.

weiterlesen
FG Niedersachsen: Vorweggenommener Zugewinn zählt als Anschaffung

Meldung

Grundsteuer


20.05.2026

BFH bestätigt Grundsteuer-Modell in Baden-Württemberg

Der BFH entschied, dass Baden-Württemberg die Grundsteuer ab 2025 verfassungsgemäß nach dem Bodenwertmodell berechnen darf.

weiterlesen
BFH bestätigt Grundsteuer-Modell in Baden-Württemberg

Steuerboard

Nicole Wolf-Thomann


20.05.2026

Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste

Mit Beschluss vom 17.11.2020 (VIII R 11/18) hat der BFH dem BVerfG die Frage vorgelegt, ob die Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste nach § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG a.F. (heute § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG) mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist.

weiterlesen
Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht