• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Kredithürde: Deutsche Firmen kommen immer leichter an Geld

30.11.2015

Betriebswirtschaft, Meldung

Kredithürde: Deutsche Firmen kommen immer leichter an Geld

Beitrag mit Bild

Ein neuer historischer Tiefstand der Kredithürde.

Die Kreditfinanzierung wird für deutsche Unternehmen immer einfacher. Die Kredithürde für die gewerbliche Wirtschaft fiel im November auf 14,5 Prozent – nach 14,9 Prozent im Vormonat. Das ist ein neuer historischer Tiefstand.

Für die Mehrheit der Firmen ist die Kredithürde angesichts der Nullzinsen der Europäischen Zentralbank nur ein kleines Hindernis. Treiber der Entwicklung ist das Baugewerbe. Dort sank die Kredithürde auf 17,1 Prozent und erreichte damit einen neuen historischen Tiefststand, ebenso wie im Handel, wo sie auf 14,7 Prozent sank.

Uneinheitlicher Verlauf der Kredithürde

Der Verlauf ist aber uneinheitlich: Im Verarbeitenden Gewerbe kletterte die Kredithürde von 12,7 auf 13,3 Prozent. Der Anstieg konnte in allen Größenklassen beobachtet werden. Am stärksten stieg die Kredithürde bei den Großfirmen. Insgesamt aber liegt sie in der Branche weiter besonders niedrig.

(ifo Institut, PM vom 27.11.2015/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©VRD/fotolia.com


02.04.2026

BFH stärkt Rückstellungen für Vorruhestand

Der BFH erleichtert die Rückstellungsbildung für Vorruhestandsmodelle bereits bei bestehendem arbeitsvertraglichem Anspruch.

weiterlesen
BFH stärkt Rückstellungen für Vorruhestand

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


02.04.2026

Fehler bei Massenentlassung machen Kündigung unwirksam

Fehler bei der Massenentlassungsanzeige führen regelmäßig zur Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigungen, entschied das BAG.

weiterlesen
Fehler bei Massenentlassung machen Kündigung unwirksam

Steuerboard

Markus Piontek


01.04.2026

Abfindung für lebzeitigen Verzicht auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche auch bei Ratenzahlung nicht steuerbar

Mit Urteil vom 20.01.2026 (VIII R 6/23) hat der BFH die ertragsteuerliche Steuerbarkeit von Abfindungen verneint, die ein Pflichtteilsberechtigter für den lebzeitigen Verzicht auf sein Pflichtteilsrecht erhält.

weiterlesen
Abfindung für lebzeitigen Verzicht auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche auch bei Ratenzahlung nicht steuerbar
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)