• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Kostenübernahme für höhenverstellbaren Schreibtisch?

07.03.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Kostenübernahme für höhenverstellbaren Schreibtisch?

Beitrag mit Bild

Das Gericht verurteilte nach Einholung eines ärztlichen Gutachtens, wonach ein höhenverstellbarer Schreibtisch notwendig sein sollte, den Rentenversicherungsträger zur Kostenübernahme.

Das Landessozialgericht Mainz hat entschieden, dass der Rentenversicherungsträger verpflichtet ist, die Kosten für die Anschaffung eines höhenverstellbaren Schreibtischs zu übernehmen, wenn besondere Umstände dies erfordern.

Ein 196 cm großer Mann, bei dem degenerative Veränderungen aller Wirbelsäulenabschnitte bestehen, benötigte nach einer betriebsärztlichen Stellungnahme aus gesundheitlichen Gründen einen täglich mehrfach höhenverstellbaren Schreibtisch. Er beantragte diesen bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger, wobei er auch eine Bescheinigung vorlegte, wonach sich der Arbeitgeber nicht an den Anschaffungskosten beteiligt. Der Rentenversicherungsträger lehnte die Kostenübernahme ab, weil die Erwerbsfähigkeit des Mannes nicht erheblich gemindert sei.

Abwendung einer drohenden Minderung der Erwerbsfähigkeit

Das Landessozialgericht Mainz verurteilte den Rentenversicherungsträger mit Urteil vom 02.03.2016 (Az. L 6 R 504/14) aufgrund der in der Person des Klägers liegenden besonderen Umstände zur Verschaffung eines täglich mehrfach höhenverstellbaren Schreibtisches, der ein wechselndes Arbeiten im Sitzen und Stehen ermöglicht. Zur Abwendung einer drohenden Minderung der Erwerbsfähigkeit ist der Kläger nach Auffassung des Landessozialgerichts auf die Nutzung eines speziellen täglich mehrfach höhenverstellbaren Schreibtischs, auf dem Computer, Akten, Telefon und Schreibunterlagen Platz fänden, angewiesen. Diesen Anforderungen genüge allein der von dem Kläger begehrte täglich mehrfach höhenverstellbare Schreibtisch.

(LSG Mainz, PM Nr. 6/2016 vom 04.03.2016/ Viola C. Didier)

 


Weitere Meldungen


Steuerboard

David Hötzel


16.01.2026

Auch 2026: Neue Systematik der Grunderwerbsteuer zu erwarten

Die Grunderwerbsteuer soll erneut systematisch reformiert werden. Die Ergänzungstatbestände der Grunderwerbsteuer zur Erfassung von Share Deals haben in den vergangenen Jahren besonders hohe gesetzgeberische Aufmerksamkeit erfahren.

weiterlesen
Auch 2026: Neue Systematik der Grunderwerbsteuer zu erwarten

Meldung

nx123nx/123rf.com


16.01.2026

Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf veröffentlicht

Reparieren ist besser als Wegwerfen. Mit dem neuen Recht auf Reparatur sollen es Verbraucher einfacher haben, sich für eine Reparatur zu entscheiden.

weiterlesen
Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf veröffentlicht

Meldung

© Jamrooferpix / fotolia.com


16.01.2026

Bundeskabinett modernisiert das Steuerberatungsrecht

Die Änderung des Steuerberatungsgesetzes soll die Steuerberatung modernisieren, bürokratische Hürden abbauen und faire steuerliche Rahmenbedingungen schaffen.

weiterlesen
Bundeskabinett modernisiert das Steuerberatungsrecht
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)