• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Kostenübernahme für höhenverstellbaren Schreibtisch?

07.03.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Kostenübernahme für höhenverstellbaren Schreibtisch?

Beitrag mit Bild

Das Gericht verurteilte nach Einholung eines ärztlichen Gutachtens, wonach ein höhenverstellbarer Schreibtisch notwendig sein sollte, den Rentenversicherungsträger zur Kostenübernahme.

Das Landessozialgericht Mainz hat entschieden, dass der Rentenversicherungsträger verpflichtet ist, die Kosten für die Anschaffung eines höhenverstellbaren Schreibtischs zu übernehmen, wenn besondere Umstände dies erfordern.

Ein 196 cm großer Mann, bei dem degenerative Veränderungen aller Wirbelsäulenabschnitte bestehen, benötigte nach einer betriebsärztlichen Stellungnahme aus gesundheitlichen Gründen einen täglich mehrfach höhenverstellbaren Schreibtisch. Er beantragte diesen bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger, wobei er auch eine Bescheinigung vorlegte, wonach sich der Arbeitgeber nicht an den Anschaffungskosten beteiligt. Der Rentenversicherungsträger lehnte die Kostenübernahme ab, weil die Erwerbsfähigkeit des Mannes nicht erheblich gemindert sei.

Abwendung einer drohenden Minderung der Erwerbsfähigkeit

Das Landessozialgericht Mainz verurteilte den Rentenversicherungsträger mit Urteil vom 02.03.2016 (Az. L 6 R 504/14) aufgrund der in der Person des Klägers liegenden besonderen Umstände zur Verschaffung eines täglich mehrfach höhenverstellbaren Schreibtisches, der ein wechselndes Arbeiten im Sitzen und Stehen ermöglicht. Zur Abwendung einer drohenden Minderung der Erwerbsfähigkeit ist der Kläger nach Auffassung des Landessozialgerichts auf die Nutzung eines speziellen täglich mehrfach höhenverstellbaren Schreibtischs, auf dem Computer, Akten, Telefon und Schreibunterlagen Platz fänden, angewiesen. Diesen Anforderungen genüge allein der von dem Kläger begehrte täglich mehrfach höhenverstellbare Schreibtisch.

(LSG Mainz, PM Nr. 6/2016 vom 04.03.2016/ Viola C. Didier)

 


Weitere Meldungen


Meldung

©asbe24/fotolia.com


18.06.2026

BAG stärkt Eltern: Kündigungsschutz auch bei aufgeteilter Elternzeit

Aufgeteilte Elternzeit schützt Arbeitnehmer auch schon vor Beginn jedes einzelnen Elternzeitabschnitts vor einer Kündigung, entschied das BAG.

weiterlesen
BAG stärkt Eltern: Kündigungsschutz auch bei aufgeteilter Elternzeit

Meldung

©animaflora/fotolia.com


18.06.2026

BFH klärt Besteuerung von Arbeitnehmern auf Schiffen

Nicht jede Tätigkeit auf einem Schiff führt automatisch dazu, dass der Unternehmensstaat das Besteuerungsrecht erhält, so der BFH.

weiterlesen
BFH klärt Besteuerung von Arbeitnehmern auf Schiffen

Steuerboard

Laurenz Lipp / Nina Ilka


17.06.2026

Schluss mit fiktiven Zinsen – BFH befreit zinslose Ratenzahlungen im Privatvermögen von der Einkommensteuer

Wer ein Grundstück innerhalb der Familie verkauft und den Kaufpreis zinslos in Raten stunden lässt, musste bislang damit rechnen, dass das Finanzamt fiktive Zinsen berechnet und als Kapitalertrag besteuert. Damit ist jetzt Schluss.

weiterlesen
Schluss mit fiktiven Zinsen – BFH befreit zinslose Ratenzahlungen im Privatvermögen von der Einkommensteuer
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht