• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Kosten für Entgeltfortzahlung binnen 14 Jahren verdoppelt

16.09.2024

Arbeitsrecht, Meldung

Kosten für Entgeltfortzahlung binnen 14 Jahren verdoppelt

Die Verdopplung der Kosten für die Entgeltfortzahlung in den letzten 14 Jahren resultiert aus steigenden Löhnen, höherer Beschäftigung und einem wachsenden Krankenstand, was Arbeitgeber vor zunehmende Herausforderungen stellt.

Beitrag mit Bild

©Stockfotos-MG/fotolia.com

Im Jahr 2023 erreichten die Arbeitgeberaufwendungen für die Entgeltfortzahlung erkrankter Mitarbeiter in Deutschland 76,7 Milliarden Euro, was einer Verdopplung innerhalb von 14 Jahren entspricht. Dies zeigt eine aktuelle IW-Studie.

Gründe für den Anstieg

Ein wesentlicher Faktor für den Anstieg der Kosten ist der Anstieg der durchschnittlichen Bruttolöhne um 47 % im gleichen Zeitraum. Der wachsende Beschäftigungsstand trägt ebenfalls zur Erhöhung bei, da mehr Personen Anspruch auf diese Leistungen haben. Allein dieser Beschäftigungsaufbau führte zu einem Zuwachs von 24 % bei den Aufwendungen.

Auch der Krankenstand ist erheblich gestiegen. Während 2010 die Beschäftigten durchschnittlich 13,2 Kalendertage krankgeschrieben waren, stieg diese Zahl bis 2022 auf 22,6 Tage.

Hierbei spielen verschiedene Ursachen eine Rolle, wie die demografische Entwicklung, die Zunahme psychischer Erkrankungen und die Nachwirkungen der Pandemie. Letztere werden insbesondere durch eine gesunkene Immunität der Bevölkerung infolge der Maskenpflicht in den vergangenen Jahren vermutet.

Wachsende Herausforderungen für Arbeitgeber

Diese Entwicklung stellt Arbeitgeber vor wachsende Herausforderungen, insbesondere im Umgang mit Missbrauchspotenzialen im Zusammenhang mit Krankschreibungen, insbesondere bei Atemwegserkrankungen. Reformvorschläge zielen darauf ab, die Ausstellung von Krankschreibungen zu reglementieren und auf Hausärzte oder in Deutschland ansässige Ärzte zu beschränken.

Der fortschreitende Anstieg der Entgeltfortzahlungskosten verdeutlicht die Notwendigkeit eines genaueren Blicks auf die Ursachen und die möglichen Maßnahmen zur Eindämmung dieses Trends.


IW vom 13.09.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboard

Christian Hesse


18.02.2026

Die Zurechnungsquote der Zurechnungsbesteuerung – eine Momentaufnahme

Liegen die Voraussetzungen der sog. Zurechnungsbesteuerung vor, werden die Einkünfte einer ausländischen Familienstiftung oder vergleichbaren Vermögensmasse (bspw. einem US-Trust) vorrangig dem unbeschränkt steuerpflichtigen Stifter oder sonst den Bezugs- und Anfallsberechtigten „entsprechend ihrem Anteil zugerechnet“. Wie aber lässt sich dieser Anteil bei solchen Nachfolgevehikeln, die naturgemäß keine Beteiligung vermitteln, überhaupt bestimmen?

weiterlesen
Die Zurechnungsquote der Zurechnungsbesteuerung – eine Momentaufnahme

Meldung

©Bounlow-pic/fotolia.com


18.02.2026

ESMA verschärft Gangart bei IFRS 18

IFRS 18 verändert zwar nicht die Bewertung, wohl aber die Darstellung der finanziellen Leistung und greift damit tief in Reporting, Kennzahlenlogik und Kapitalmarktkommunikation ein.

weiterlesen
ESMA verschärft Gangart bei IFRS 18

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


18.02.2026

Rekordzahlen beim Bildungsurlaub

Eine aktuelle Untersuchung zum Bildungsurlaub belegt mit einem Rekord von 1,2 Millionen Beschäftigten, dass derzeit der Schwerpunkt auf Gesundheitsseminaren liegt.

weiterlesen
Rekordzahlen beim Bildungsurlaub
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)