• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Kosten bei Drohverlustrückstellungen: Klarstellungen an IAS 37

18.12.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

Kosten bei Drohverlustrückstellungen: Klarstellungen an IAS 37

Beitrag mit Bild

©outchill/fotolia.com

Das International Accounting Standards Board (IASB) hat mit ED/2018/2 Onerous Contracts – Cost of Fulfilling a Contract (Drohverlustrückstellungen für belastende Verträge – Kosten der Vertragserfüllung) klarstellende Änderungen an IAS 37 vorgeschlagen.

Bislang wurde bei der Beurteilung, ob eine Drohverlustrückstellung nach IAS 37 zu bilden ist, auf die unvermeidbaren Kosten abgestellt (unavoidable cost). Es war jedoch nicht eindeutig geregelt, welche Kosten hierunter zu verstehen und damit bei der Berechnung, ob eine Drohverlustrückstellung zu bilden ist, einzubeziehen sind.

Unterschiedliche Begriffsauslegungen bedürfen der Klarstellung

Mit den Änderungen werden die Kosten, die zur Erfüllung eines Vertrags erforderlich sind, neu definiert. Erfüllungskosten sind demnach alle Kosten, die direkt den Auftrag betreffen. Zu berücksichtigten sind sowohl Kosten, die ohne den Auftrag nicht anfallen würden (incremental cost), als auch andere Kosten, die dem Vertrag direkt zurechenbar sind. Durch die damit erreichte Berücksichtigung sämtlicher Kosten, die unmittelbar mit dem Vertrag zusammenhängen, wird nach Auffassung des IASB eine wirklichkeitsgetreuere Abbildung der Kosten der Vertragserfüllung ermöglicht.

Das IASB bittet um Kommentierung bis zum 15.04.2019.

(WPK vom 17.12.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Fachmodul Rechnungswesen (Stollfuß Medien)“


Weitere Meldungen


Interview

Dr. Matthias Köhler und Felix Arnold


17.07.2026

Krankmeldung, Befristung, Kündigung: Was die Arbeitsrechtsreform für Arbeitgeber verändert

Die geplante Arbeitsrechtsreform verspricht Arbeitgebern mehr Flexibilität, verlangt aber sorgfältige Anpassungen bei HR-Prozessen.

weiterlesen
Krankmeldung, Befristung, Kündigung: Was die Arbeitsrechtsreform für Arbeitgeber verändert

Meldung

©magele-picture/fotolia.com


17.07.2026

Gewerbesteuer: BFH verlangt genaue Einzelfallprüfung

Ob mehrere Tätigkeiten steuerlich einen oder mehrere Gewerbebetriebe darstellen, muss stets anhand der tatsächlichen Verhältnisse geprüft werden.

weiterlesen
Gewerbesteuer: BFH verlangt genaue Einzelfallprüfung

Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


17.07.2026

BFH: Finanzgerichte müssen Erbquoten im Zweifel prüfen

Ein deutlich höherer Grundstückswert kann eine erneute Prüfung der im Erbschein genannten Erbquoten erforderlich machen.

weiterlesen
BFH: Finanzgerichte müssen Erbquoten im Zweifel prüfen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht