17.07.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Kosmetikstudio darf Knabberfische einsetzen

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Das Verwaltungsgericht Köln hat der Klage zukünftiger Betreiber eines Kosmetikstudios, die Fische zum Entfernen der Hornhaut einsetzen wollen, stattgegeben. Die Stadt muss nun über den Antrag auf Erteilung einer tierschutzrechtlichen Erlaubnis unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entscheiden.

In dem entschiedenen Fall beabsichtigten die Kläger, Fische der Spezies „Garra Rufa“ gewerblich zu halten. Die Fische sollen die Füße der Kunden behandeln, indem sie die Hornhaut an den Füßen abknabbern. Diese Form der Kosmetik ist in asiatischen Ländern weit verbreitet. Die Stadt Köln hat die Erteilung der Erlaubnis im Wesentlichen mit der Begründung abgelehnt, der Einsatz der Fische allein zu Wellnesszwecken sei mit dem Verständnis eines ethisch geprägten Tierschutzes nicht vereinbar.

Tierschutz und Berufsfreiheit stehen nicht im Widerspruch

Dem ist das Gericht nicht gefolgt (Urteil 13 K 1281/14 vom 16.07.2015). Die Belange des Tierschutzes und das Grundrecht der Kläger auf Berufsfreiheit müssten in Einklang gebracht werden. Die nach dem Tierschutzgesetz verlangte angemessene und verhaltensgerechte Unterbringung der Tiere könne grundsätzlich durch geeignete Auflagen sichergestellt werden. Die Stadt Köln müsse nunmehr darüber entscheiden, wie durch Auflagen etwa zur Größe der Fischbecken, zu den einzuhaltenden Hygienestandards, zu Verhaltensanweisungen an die Kunden und zu Ruhephasen für die Fische eine tierschutzgerechte Haltung zu gewährleisten sei.

(VG Köln / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


19.11.2025

Nachzahlungszinsen bei Umsatzsteuer: Billigkeit vor Bürokratie

Bei Nachzahlungszinsen infolge eines vom Finanzamt mitverursachten Rechtsirrtums kann ein Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen gerechtfertigt sein.

weiterlesen
Nachzahlungszinsen bei Umsatzsteuer: Billigkeit vor Bürokratie

Meldung

©ChristianMüller/fotolia.com


19.11.2025

Wechselkurse: Änderungen zu IAS 21

Der IASB hat klargestellt, wie Unternehmen Abschlüsse umrechnen müssen, wenn die Darstellungswährung in einem Hochinflationsland liegt.

weiterlesen
Wechselkurse: Änderungen zu IAS 21

Meldung

tanaratgraphy/123rf.com


18.11.2025

DStV zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitspflichten

Mit der verabschiedeten Position zum Omnibus-I-Paket will das EU-Parlament Unternehmen gezielt von übermäßiger Bürokratie entlasten.

weiterlesen
DStV zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitspflichten

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank