16.03.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Korrekturen beim Mindestlohn?

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Die Experten forderten, ein Verbandsklagerecht einzuführen, um gegen Verstöße gegen das Mindestlohngesetz effektiv vorzugehen.

Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns hat sich vor allem für Beschäftigte unterer Lohngruppen positiv ausgewirkt. Dennoch sehen Experten Nachbesserungsbedarf am seit 2015 geltenden Mindestlohngesetz.

Eine Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zu einem Antrag der Linksfraktion machte deutlich, dass Korrekturen am Mindestlohngesetz erforderlich sind. Vorschläge zu möglichen Korrekturen kamen dabei aus verschiedenen Richtungen. So kritisierte Roland Wolf von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) unter anderem die Regelungen zum Ehrenamt als Fehler. Das Ehrenamt sei kein Arbeitsverhältnis. Hier sei eine Regelung geschaffen worden, die man nicht hätte regeln müssen, so Wolf.

Frage der Abgrenzung als Problem

Auch Praktika sollten nach Auffassung der BDA nicht als Arbeitsverhältnis definiert werden. „Man hat sie künstlich hinein definiert und nun gibt es in der Praxis zahlreiche Probleme, weil niemand genau sagen kann, was ein Pflichtpraktikum ist“, sagte Wolf. Die BDA forderte in ihrer Stellungnahme, Pflichtpraktika generell von der Mindestlohnpflicht auszunehmen und freiwillige Praktika für zwölf Monate vom Mindestlohn zu befreien. Die Frage der Abgrenzung von Ehrenämtern und regulären Arbeitsverhältnissen bezeichneten auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und ein für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit zuständiger Mitarbeiter im Bundesfinanzministerium (BMF) als klarstellungswürdig.

Schwierige Aufzeichnung von Arbeitszeiten

Micha Heilmann, Leiter der Rechtsabteilung der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), nannte als größte Probleme in der Praxis die Aufzeichnung der Arbeitszeiten und forderte in diesem Zusammenhang mehr Kontrollen. „Die Erfassung der Arbeitszeit ist das A und O der Einhaltung des Mindestlohns. Wir brauchen aber auch eine klare Definition, was Arbeitszeiten sind, also ob Bereitschaftszeiten dazu gehören“, betonte Heilmann. Auch Dieter Dewes, Bundesvorsitzender des BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft, registrierte als gröbste Verstöße gegen das Gesetz Verstöße in der Stundenaufzeichnung.

(hib Nr. 154 vom 14.03.2016 / Viola C. Didier)


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