• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Konzernabschlussprüfung: Änderungen am Code of Ethics

06.03.2023

Betriebswirtschaft, Meldung

Konzernabschlussprüfung: Änderungen am Code of Ethics

Das International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) hat Änderungen am IESBA Code of Ethics (Code) zu den Themen Auftragsteam (Engagement Team) und Konzernabschlussprüfung (Group Audits) veröffentlicht (Revisions to the Code Relating to the Definition of Engagement Team and Group Audits).

Beitrag mit Bild

© Aaron Amat / fotolia.com

Die aktuellen Änderungen am Code of Ethics zu den Themen Auftragsteam (Engagement Team) und Konzernabschlussprüfung (Group Audits) werden für Prüfungen von Jahres- und Konzernabschlüssen für Zeiträume wirksam, die am oder nach dem 15.12.2023 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig.

Inhaltliche Überlegungen der Änderungen

Die Überarbeitungen befassen sich mit den verschiedenen Überlegungen zur Unabhängigkeit bei der Prüfung von Konzernabschlüssen. Es werden zudem Fragen zur Unabhängigkeit und zu anderen Auswirkungen aufgrund der Änderung der Definition des Auftragsteams im Code geregelt, um sie an die Änderungen der Definition desselben Begriffs (Auftragsteam) in den International Standards on Auditing (ISAs) und den International Standards on Quality Management (ISQMs) des International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) anzupassen.

Die Entwicklung der Änderungen erfolgte in enger Abstimmung mit dem IAASB zu dessen Projekten Konzernprüfungen und Qualitätsmanagement.


WPK vom 03.03.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

nx123nx/123rf.com


18.11.2025

Rat der EU billigt Richtlinie über alternative Streitbeilegung

Die EU hat eine überarbeitete Richtlinie zur alternativen Streitbeilegung beschlossen, um Verbraucherstreitigkeiten künftig einfacher lösen zu können.

weiterlesen
Rat der EU billigt Richtlinie über alternative Streitbeilegung

Meldung

©magele-picture/fotolia.com


18.11.2025

Verdeckte Gewinnausschüttung ohne steuerlichen Wert

Auch wenn eine verdeckte Gewinnausschüttung formal vorliegt, muss ein tatsächlicher wirtschaftlicher Vorteil erkennbar sein.

weiterlesen
Verdeckte Gewinnausschüttung ohne steuerlichen Wert

Meldung

©euthymia/fotolia.com


17.11.2025

Mietzahlungen als Spenden zulässig

Ein Spendenabzug ist auch dann zulässig, wenn der Vermieter die Miete vorfinanziert, sofern die Verträge wirksam, fremdüblich und tatsächlich umgesetzt sind.

weiterlesen
Mietzahlungen als Spenden zulässig

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank