• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Kontrolle des Diensthandys nicht ohne Einverständnis

01.04.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Kontrolle des Diensthandys nicht ohne Einverständnis

Beitrag mit Bild

Vorgesetzte dürfen das Diensthandy ihrer Angestellten nicht ohne deren Einverständnis orten.

Oft ist ein Diensthandy Teil der Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Doch über das Telefon zu kontrollieren, wo sich Mitarbeiter aufhalten, ist Arbeitgebern nur unter sehr strengen Bedingungen erlaubt.

Grundsätzlich darf kein Vorgesetzter seine Mitarbeiter ohne deren Kenntnis oder deren Einverständnis orten oder überwachen. Das Einverständnis muss dabei freiwillig erfolgen. Unter bestimmten Auflagen ist eine Ortung der Mitarbeiter aber durchaus möglich. Der Arbeitgeber darf nämlich grundsätzlich alle Daten erheben und verwenden, die er benötigt, um das Arbeitsverhältnis durchzuführen. Denkbar sei dies beispielsweise bei der GPS-Ortung eines Logistik-Unternehmens, um die Routen zu takten, erklärt die Deutsche Anwaltauskunft.

Schriftliche Einwilligung des Arbeitnehmers einholen

Arbeitgeber sollten sich diesbezüglich genau absichern. Hierbei empfiehlt sich eine zusätzliche Einwilligung des Arbeitnehmers. Diese muss schriftlich erfolgen und unter Angabe der Zwecke, die mit der Datenerhebung verbunden sind. Dann ist eine Ortung erlaubt. Allerdings ist auch in solchen Fällen immer die Verhältnismäßigkeit zu wahren, da ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht vorliegt.

(DAV, PM 16/16 vom 02.03.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Caroline Ruschen


04.03.2026

Luxusgüter als Gegenstände des täglichen Gebrauchs im Kontext privater Veräußerungsgeschäfte

Auch bei einem vermieteten hochpreisigen Wirtschafts- bzw. Luxusgut kann es sich um einen Gegenstand des täglichen Gebrauchs handeln, dessen Veräußerung selbst innerhalb der Spekulationsfrist einkommensteuerfrei bleibt.

weiterlesen
Luxusgüter als Gegenstände des täglichen Gebrauchs im Kontext privater Veräußerungsgeschäfte

Meldung

©psdesign1 /fotolia.com


04.03.2026

EUStA-Jahresbericht: Rekord bei Mehrwertsteuer- und Zollbetrug

Der aktuelle Bericht der EUStA zeigt deutlich, dass sich organisierte Kriminalität zunehmend in Richtung komplexer Steuer- und Handelsbetrugsmodelle verlagert.

weiterlesen
EUStA-Jahresbericht: Rekord bei Mehrwertsteuer- und Zollbetrug

Meldung

©p365.de/fotolia.com


04.03.2026

GmgV: Eine neue Rechtsform für nachhaltiges Unternehmertum

In der Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV) soll das Vermögen in der Gesellschaft verbleiben. Es wäre damit nicht möglich, Gewinne einfach auszuzahlen.

weiterlesen
GmgV: Eine neue Rechtsform für nachhaltiges Unternehmertum
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)