• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Kontrolle des Diensthandys nicht ohne Einverständnis

01.04.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Kontrolle des Diensthandys nicht ohne Einverständnis

Beitrag mit Bild

Vorgesetzte dürfen das Diensthandy ihrer Angestellten nicht ohne deren Einverständnis orten.

Oft ist ein Diensthandy Teil der Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Doch über das Telefon zu kontrollieren, wo sich Mitarbeiter aufhalten, ist Arbeitgebern nur unter sehr strengen Bedingungen erlaubt.

Grundsätzlich darf kein Vorgesetzter seine Mitarbeiter ohne deren Kenntnis oder deren Einverständnis orten oder überwachen. Das Einverständnis muss dabei freiwillig erfolgen. Unter bestimmten Auflagen ist eine Ortung der Mitarbeiter aber durchaus möglich. Der Arbeitgeber darf nämlich grundsätzlich alle Daten erheben und verwenden, die er benötigt, um das Arbeitsverhältnis durchzuführen. Denkbar sei dies beispielsweise bei der GPS-Ortung eines Logistik-Unternehmens, um die Routen zu takten, erklärt die Deutsche Anwaltauskunft.

Schriftliche Einwilligung des Arbeitnehmers einholen

Arbeitgeber sollten sich diesbezüglich genau absichern. Hierbei empfiehlt sich eine zusätzliche Einwilligung des Arbeitnehmers. Diese muss schriftlich erfolgen und unter Angabe der Zwecke, die mit der Datenerhebung verbunden sind. Dann ist eine Ortung erlaubt. Allerdings ist auch in solchen Fällen immer die Verhältnismäßigkeit zu wahren, da ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht vorliegt.

(DAV, PM 16/16 vom 02.03.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©cirquedesprit/fotolia.com


09.01.2026

Nachfolgekrise: Jeder vierte Betrieb will schließen

Der deutsche Mittelstand steht vor einem Generationswechsel, den viele Betriebe mangels Nachfolger und wachsender Bürokratie nicht bewältigen können.

weiterlesen
Nachfolgekrise: Jeder vierte Betrieb will schließen

Meldung

©8vfanrf /123rf.com


09.01.2026

Stada-Übernahme: OLG spricht Aktionären Nachbesserungsanspruch zu

Das OLG Frankfurt/M. hat klargestellt, dass ehemalige Aktionäre des Pharmaunternehmens Stada Anspruch auf eine Nachbesserung des Übernahmepreises haben.

weiterlesen
Stada-Übernahme: OLG spricht Aktionären Nachbesserungsanspruch zu

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


08.01.2026

Zum Werbungskostenabzug für Stellplätze bei doppelter Haushaltsführung

Kosten für einen Stellplatz an der Zweitwohnung sind nicht von der 1.000-€-Grenze für Unterkunftskosten umfasst und daher zusätzlich als Werbungskosten abziehbar.

weiterlesen
Zum Werbungskostenabzug für Stellplätze bei doppelter Haushaltsführung
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)