08.03.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Kontrolle des Arbeitsschutzes

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Die Arbeitswelt hat sich beschleunigt und die Gesundheit der Beschäftigten ist wichtiger denn je. Dem muss der Arbeitsschutz gerecht werden. Wie viele Kontrollen durch die Arbeitsschutzbehörden durchgeführt wurden und mit welchem Ergebnis, schreibt die Bundesregierung in Ihrer Antwort auf eine Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Gute und gesunde Arbeitsbedingungen sind eine Zukunftsinvestition, die sich für die Betriebe und die Menschen gleichermaßen lohnen. Sie sind nicht nur eine Verpflichtung den Menschen gegenüber, sondern auch betriebs- und volkswirtschaftlich sinnvoll. Deshalb ist der Bedarf an effektiven Kontrollen seitens der Aufsichtsbehörden groß. Mit einer Kleinen Anfrage (19/529) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sollte eine Bestandsaufnahme zum Arbeitsschutz gemacht werden.

200.000 Kontrollen – über 1.000 Verwarnungen

Die Aufsichtsbehörden der Länder zur Kontrolle des Arbeitsschutzes in Betrieben haben im Jahr 2016 rund 200.000 Betriebsbesichtigungen durchgeführt. Für 2017 liegen noch keine Zahlen vor. Das geht aus der Antwort (19/1011) der Bundesregierung hervor. In der Antwort heißt es weiter, dass von den Behörden 9.688 Anordnungen, 1.188 Verwarnungen, 2.471 Bußgeldbescheide und 245 Strafanzeigen ausgesprochen wurden.

(Dt. Bundestag, hib vom 08.03.2018 / Viola C. Didier)


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