08.03.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Kontrolle des Arbeitsschutzes

Beitrag mit Bild

©DOCRABE Media/fotolia.com

Die Arbeitswelt hat sich beschleunigt und die Gesundheit der Beschäftigten ist wichtiger denn je. Dem muss der Arbeitsschutz gerecht werden. Wie viele Kontrollen durch die Arbeitsschutzbehörden durchgeführt wurden und mit welchem Ergebnis, schreibt die Bundesregierung in Ihrer Antwort auf eine Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Gute und gesunde Arbeitsbedingungen sind eine Zukunftsinvestition, die sich für die Betriebe und die Menschen gleichermaßen lohnen. Sie sind nicht nur eine Verpflichtung den Menschen gegenüber, sondern auch betriebs- und volkswirtschaftlich sinnvoll. Deshalb ist der Bedarf an effektiven Kontrollen seitens der Aufsichtsbehörden groß. Mit einer Kleinen Anfrage (19/529) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sollte eine Bestandsaufnahme zum Arbeitsschutz gemacht werden.

200.000 Kontrollen – über 1.000 Verwarnungen

Die Aufsichtsbehörden der Länder zur Kontrolle des Arbeitsschutzes in Betrieben haben im Jahr 2016 rund 200.000 Betriebsbesichtigungen durchgeführt. Für 2017 liegen noch keine Zahlen vor. Das geht aus der Antwort (19/1011) der Bundesregierung hervor. In der Antwort heißt es weiter, dass von den Behörden 9.688 Anordnungen, 1.188 Verwarnungen, 2.471 Bußgeldbescheide und 245 Strafanzeigen ausgesprochen wurden.

(Dt. Bundestag, hib vom 08.03.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© DOC RABE Media/fotolia.com


16.10.2026

Gewerbesteuer erreicht neuen Höchststand

Deutschlands Gemeinden erzielen 2025 erneut Rekordeinnahmen aus der Gewerbesteuer, während das Grundsteueraufkommen unverändert bleibt.

weiterlesen
Gewerbesteuer erreicht neuen Höchststand

Meldung

©momius/fotolia.com


16.10.2026

Altersteilzeit: Unternehmen sind kaum vorbereitet

Das mögliche Ende des Altersteilzeit-Blockmodells zwingt Unternehmen, rechtzeitig alternative Modelle für den Ruhestand zu prüfen.

weiterlesen
Altersteilzeit: Unternehmen sind kaum vorbereitet

Meldung

©stadtratte/fotolia.com


15.10.2026

Auch die Übertragung kleinerer Firmenanteile ist begünstigt

Entnahmen für Erbschaft- und Schenkungsteuer lösen auch bei Übertragung eines Teils eines Mitunternehmeranteils keine Nachversteuerung nach § 34a EStG aus.

weiterlesen
Auch die Übertragung kleinerer Firmenanteile ist begünstigt
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht