• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Konto-Kündigung nach AGB-Verweigerung ist rechtens

25.02.2025

Meldung, Wirtschaftsrecht

Konto-Kündigung nach AGB-Verweigerung ist rechtens

Das Landgericht Flensburg hat entschieden, dass Banken Girokonten kündigen dürfen, wenn Kunden sich weigern, geänderte Vertragsbedingungen zu akzeptieren.

Beitrag mit Bild

©blende11/fotolia.com

Ein Kunde hatte ein Girokonto bei einer Sparkasse. Die Sparkasse forderte ihn mehrfach auf, den neuen Geschäftsbedingungen zuzustimmen, darunter auch dem neuen Preis- und Leistungsverzeichnis. Der Kunde verweigerte die Zustimmung. Schließlich kündigte die Sparkasse das Konto, bot aber weiterhin an, die Kündigung rückgängig zu machen, falls der Kunde doch noch zustimmen würde. Der Kunde wollte die Kündigung nicht akzeptieren und zog vor Gericht. Das Amtsgericht Flensburg wies den Antrag schon aus formellen Gründen zurück. Hiergegen legte der Kunde das Rechtsmittel der Beschwerde ein.

Sparkasse darf Vertragsbeziehung beenden

Das Landgericht Flensburg bestätigte mit seinem Beschluss vom 28.03.2023 (3 T 1/23) die Entscheidung des Amtsgerichts: Die Sparkasse durfte das Konto ordentlich kündigen. Das LG argumentierte, dass Banken und Sparkassen einheitliche Bedingungen für alle Kunden benötigten. Banken und Sparkassen könnten nicht mit unterschiedlichen Vertragsbedingungen für einzelne Kunden arbeiten, weil das ihre Arbeit erheblich erschweren würde. Weil der Kunde den neuen Bedingungen nicht zugestimmt hatte, war es für die Sparkasse nicht zumutbar, die Vertragsbeziehung weiterzuführen. Die Kündigung war daher rechtmäßig.

Zum rechtlichen Hintergrund

Laut § 675h Abs. 2 BGB und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkassen dürfen Banken einen Zahlungsdiensterahmenvertrag mit einer Frist von mindestens zwei Monaten kündigen, wenn kein anderes Kündigungsrecht vereinbart wurde. Allerdings darf eine Sparkasse als öffentlich-rechtliche Institution nicht willkürlich kündigen – es muss ein sachlicher Grund vorliegen.


LG Flensburg vom 18.02.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

©Piccolo/fotolia.com


13.06.2025

„Investitionsbooster“: Bundesrat fordert Ausgleich für Steuerausfälle

Das geplante Investitionspaket der Bundesregierung setzt wichtige Impulse für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit. Gleichzeitig drohen Ländern und Kommunen massive Steuerausfälle.

weiterlesen
„Investitionsbooster“: Bundesrat fordert Ausgleich für Steuerausfälle

Meldung

©fotomek/fotolia.com


13.06.2025

Generation Z sagt Nein zum Dauerstress

Gerade die Generation Z ist bereit, für mehr mentale Gesundheit finanzielle Abstriche zu machen – wer Talente binden will, soll laut Studie Gehalt erhöhen und Stress reduzieren.

weiterlesen
Generation Z sagt Nein zum Dauerstress

Meldung

©Sashkin/fotolia.com


12.06.2025

DSGVO-Auskunft: BFH klärt Klageart und Frist

In seinem aktuellen Urteil befasst sich der BFH mit der richtigen Klageart und die strikte Einhaltung der Klagefrist bei DSGVO-Anfragen.

weiterlesen
DSGVO-Auskunft: BFH klärt Klageart und Frist

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank