• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Konto-Kündigung nach AGB-Verweigerung ist rechtens

25.02.2025

Meldung, Wirtschaftsrecht

Konto-Kündigung nach AGB-Verweigerung ist rechtens

Das Landgericht Flensburg hat entschieden, dass Banken Girokonten kündigen dürfen, wenn Kunden sich weigern, geänderte Vertragsbedingungen zu akzeptieren.

Beitrag mit Bild

©blende11/fotolia.com

Ein Kunde hatte ein Girokonto bei einer Sparkasse. Die Sparkasse forderte ihn mehrfach auf, den neuen Geschäftsbedingungen zuzustimmen, darunter auch dem neuen Preis- und Leistungsverzeichnis. Der Kunde verweigerte die Zustimmung. Schließlich kündigte die Sparkasse das Konto, bot aber weiterhin an, die Kündigung rückgängig zu machen, falls der Kunde doch noch zustimmen würde. Der Kunde wollte die Kündigung nicht akzeptieren und zog vor Gericht. Das Amtsgericht Flensburg wies den Antrag schon aus formellen Gründen zurück. Hiergegen legte der Kunde das Rechtsmittel der Beschwerde ein.

Sparkasse darf Vertragsbeziehung beenden

Das Landgericht Flensburg bestätigte mit seinem Beschluss vom 28.03.2023 (3 T 1/23) die Entscheidung des Amtsgerichts: Die Sparkasse durfte das Konto ordentlich kündigen. Das LG argumentierte, dass Banken und Sparkassen einheitliche Bedingungen für alle Kunden benötigten. Banken und Sparkassen könnten nicht mit unterschiedlichen Vertragsbedingungen für einzelne Kunden arbeiten, weil das ihre Arbeit erheblich erschweren würde. Weil der Kunde den neuen Bedingungen nicht zugestimmt hatte, war es für die Sparkasse nicht zumutbar, die Vertragsbeziehung weiterzuführen. Die Kündigung war daher rechtmäßig.

Zum rechtlichen Hintergrund

Laut § 675h Abs. 2 BGB und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkassen dürfen Banken einen Zahlungsdiensterahmenvertrag mit einer Frist von mindestens zwei Monaten kündigen, wenn kein anderes Kündigungsrecht vereinbart wurde. Allerdings darf eine Sparkasse als öffentlich-rechtliche Institution nicht willkürlich kündigen – es muss ein sachlicher Grund vorliegen.


LG Flensburg vom 18.02.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Steuerboard

Stefan Skulesch


24.04.2026

Gründung einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft durch Erben und Übertragung von Nachlassvermögen: BFH zur Grunderwerbsteuerbefreiung bei Nachlassteilung

Vermögensverwaltende Personengesellschaften – insbesondere im Zusammenhang mit Erbengemeinschaften und grundbesitzenden Privatpersonen – haben sich im Rahmen der Nachlassabwicklung und -gestaltung (bei vorweggenommener Erbfolge) als gängiges Instrument etabliert.

weiterlesen
Gründung einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft durch Erben und Übertragung von Nachlassvermögen: BFH zur Grunderwerbsteuerbefreiung bei Nachlassteilung

Meldung

©kebox/fotolia.com


24.04.2026

Produkttest mit Folgen: OLG stärkt Herstellerrechte

Werden fehlerhaft negative Testergebnisse veröffentlicht, kann dies einen rechtswidrigen Eingriff in den Gewerbebetrieb darstellen und Schadensersatzansprüche auslösen.

weiterlesen
Produkttest mit Folgen: OLG stärkt Herstellerrechte

Meldung

©Andriy Popov/123rf.com


24.04.2026

Anteil gestiegen: 25 % der Erwerbstätigen arbeiteten 2025 im Homeoffice

Homeoffice bleibt in Deutschland weit verbreitet, besonders in großen Unternehmen und digitalen, beratungsnahen Branchen.

weiterlesen
Anteil gestiegen: 25 % der Erwerbstätigen arbeiteten 2025 im Homeoffice
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht