• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Konsultation zur Zweckmäßigkeit aufsichtlicher Meldungen

22.01.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Konsultation zur Zweckmäßigkeit aufsichtlicher Meldungen

Schlägerei wegen zugeparkter Betriebseinfahrt

©kebox/fotolia.com

Die Europäische Kommission, hier die Generaldirektion für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion, hat eine Konsultation zu aufsichtlichen Meldepflichten im Bereich Banken und Finanzen veröffentlicht.

Mit der Konsultation wendet sich die Generaldirektion in erster Linie an Interessenträger, die direkt oder indirekt mit aufsichtlichen Meldepflichten zu tun haben. Dies sind im Wesentlichen Institute aus den Branchen Bankwesen, Versicherungen, Pensionskassen, Wertpapierdienstleistungsunternehmen und Investmentfonds. Die Konsultation könnte aber auch für Wirtschaftsprüfer von Interesse sein, die im Finanzsektor beratend tätig sind.

Bewertung der aufsichtlichen Meldepflichten

Anhand der Konsultation soll die Wirksamkeit, Effizienz, Relevanz, Kohärenz und der EU-Mehrwert der seit Ende 2016 geltenden aufsichtlichen Meldepflichten bewertet werden. Außerdem sollen die Kosten für die Erfüllung solcher Meldepflichten sowie Möglichkeiten zur Vereinfachung und Optimierung der Meldungen ermittelt werden.

Die Konsultation finden Sie hier; sie endet am 28.02.2018.

(WPK, PM vom 16.01.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


FACHFRAGEN Podcast Beitrag
FACHFRAGEN Podcast


02.06.2023

FACHFRAGEN Podcast: Windkraftanlagen im Außenbereich

Willkommen beim Experten-Talk der Fachmedien Otto Schmidt! In der 141. Folge FACHFRAGEN geht es um Windkraftanlagen im Außenbereich – bauplanungsrechtliche Anforderungen und das Wind-an-Land-Gesetz.

FACHFRAGEN Podcast: Windkraftanlagen im Außenbereich

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank + App