• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Konsultation zur Zweckmäßigkeit aufsichtlicher Meldungen

22.01.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Konsultation zur Zweckmäßigkeit aufsichtlicher Meldungen

Beitrag mit Bild

©kebox/fotolia.com

Die Europäische Kommission, hier die Generaldirektion für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion, hat eine Konsultation zu aufsichtlichen Meldepflichten im Bereich Banken und Finanzen veröffentlicht.

Mit der Konsultation wendet sich die Generaldirektion in erster Linie an Interessenträger, die direkt oder indirekt mit aufsichtlichen Meldepflichten zu tun haben. Dies sind im Wesentlichen Institute aus den Branchen Bankwesen, Versicherungen, Pensionskassen, Wertpapierdienstleistungsunternehmen und Investmentfonds. Die Konsultation könnte aber auch für Wirtschaftsprüfer von Interesse sein, die im Finanzsektor beratend tätig sind.

Bewertung der aufsichtlichen Meldepflichten

Anhand der Konsultation soll die Wirksamkeit, Effizienz, Relevanz, Kohärenz und der EU-Mehrwert der seit Ende 2016 geltenden aufsichtlichen Meldepflichten bewertet werden. Außerdem sollen die Kosten für die Erfüllung solcher Meldepflichten sowie Möglichkeiten zur Vereinfachung und Optimierung der Meldungen ermittelt werden.

Die Konsultation finden Sie hier; sie endet am 28.02.2018.

(WPK, PM vom 16.01.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


06.03.2026

ESRS-Berichte in der Praxis: Erste Trends aus DAX, MDAX und SDAX

Eine aktuelle Analyse zeigt, dass sich die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS noch in einer frühen Entwicklungsphase befindet.

weiterlesen
ESRS-Berichte in der Praxis: Erste Trends aus DAX, MDAX und SDAX

Meldung

diyanadimitrova/123rf.com


06.03.2026

Zur betrieblichen Veranlassung einer Vorfälligkeitsentschädigung

Wird ein Darlehen allein wegen eines Immobilienverkaufs vorzeitig abgelöst, gilt die Vorfälligkeitsentschädigung steuerlich als Teil des Veräußerungsvorgangs.

weiterlesen
Zur betrieblichen Veranlassung einer Vorfälligkeitsentschädigung

Meldung

©Dan Race/fotolia.com


05.03.2026

Wirecard-Komplex: Kreditgebende Banken fallen nicht unter das Kapitalanleger-Musterverfahren

Der BGH stellt klar, dass das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz ausschließlich für Kapitalanleger gedacht ist und nicht für kreditgebende Banken.

weiterlesen
Wirecard-Komplex: Kreditgebende Banken fallen nicht unter das Kapitalanleger-Musterverfahren
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)