26.03.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

Konsultation zur Rechnungslegung in Europa

Beitrag mit Bild

©kebox/fotolia.com

Die Europäische Kommission hat die zweite Phase des Konsultationsverfahren zur Evaluierung der öffentlichen Finanzberichterstattung in Europa (Fitness check on the EU framework for public reporting by companies) eingeleitet.

Im Rahmen dieses Konsultationsverfahrens werden die folgenden Themenbereiche behandelt:

  • eine übergeordnete Beurteilung des europäischen Finanzberichtsrahmens (Kohärenz, Mehrwert für Europa),
  • eine Betrachtung des Finanzberichtsrahmen in Bezug auf grenzüberschreitend tätige Unternehmen, KMU und die Relevanz der Berichtsinhalte, ungeachtet der Branchenzugehörigkeit von Unternehmen,
  • eine Beurteilung des europäischen Finanzberichtsrahmens für börsennotierte Unternehmen mit Fokus auf die IAS-Verordnung und die Transparenzrichtlinie,
  • eine Evaluierung des europäischen Finanzberichtsrahmens für regulierte Unternehmen (Bankbilanz- und Versicherungsbilanzrichtlinie),
  • eine Betrachtung des nicht-finanziellen Berichtsrahmens mit den Dimensionen CSR-Richtlinie, integrierte Berichterstattung und länderbezogene Berichterstattung durch Unternehmen, die in der mineralgewinnenden Industrie tätig sind oder Holzeinschlag in Primärwäldern betreiben, sowie
  • eine Betrachtung der Herausforderungen des digitalen Wandels (Auswirkungen einer elektronischen strukturierte Berichterstattung, Datenspeicherungsmechanismen und Kohärenz mit anderen Kommissionsdossiers auf diesem Gebiet).

Die Konsultation läuft bis zum 21.07.2018 und kann hier aufgerufen werden. Auf ihrer Seite stellt die Kommission darüber hinaus Hintergrundinformationen zur Evaluierung zur Verfügung. Die Konsultation ist derzeit nur auf Englisch verfügbar, eine deutsche und eine französische Sprachfassung sollen bald folgen.

(DRSC vom 22.03.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Marcus Niermann / Katharina Pichler


31.08.2026

Gegenstandsbezogener Zugewinnausgleich kann einkommensteuerpflichtigen Vorgang vermeiden

Viele Ehepaare heiraten, ohne einen Ehevertrag zu schließen. Sie leben dann automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Endet die Ehe hat derjenige Ehegatte, der während der Ehe weniger Vermögen aufgebaut hat, einen Ausgleichsanspruch gegen den anderen.

weiterlesen
Gegenstandsbezogener Zugewinnausgleich kann einkommensteuerpflichtigen Vorgang vermeiden

Meldung

©M.Schuppich/fotolia.com


31.08.2026

Außergewöhnliche Belastung trotz fehlender Kassenleistung

Notwendige Behandlungskosten können auch ohne Krankenkassenerstattung als außergewöhnliche Belastungen steuerlich berücksichtigt werden.

weiterlesen
Außergewöhnliche Belastung trotz fehlender Kassenleistung

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


31.08.2026

Neue Orientierung für die ESRS-Berichterstattung

Die neue ESRS-Datenpunktliste erleichtert Unternehmen die Orientierung bei den überarbeiteten europäischen Nachhaltigkeitsanforderungen.

weiterlesen
Neue Orientierung für die ESRS-Berichterstattung
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht