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28.11.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Konsultation zur Europäischen Arbeitsmarktbehörde und EU-Sozialversicherungsnummer

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©DenysRudyi/fotolia.com

Die EU-Kommission hat eine öffentliche Befragung gestartet zur zukünftigen Gestaltung der Europäischen Arbeitsmarktbehörde und zur Einführung einer Europäischen Sozialversicherungsnummer.

Die Europäische Arbeitsbehörde soll dafür sorgen, dass die EU-Regelungen zur Mobilität fair und effektiv angewendet werden. Konkret würde die Behörde auf bestehenden Strukturen aufbauen und nationale Verwaltungen, Unternehmen und mobile Arbeitnehmer unterstützen, indem sie für eine engere Zusammenarbeit in Fragen wie grenzüberschreitender Mobilität und Koordinierung der Sozialversicherungssysteme sorgt.

Vereinfachung und Transparenz über Landesgrenzen hinweg

Darüber hinaus würden Rechte und Pflichten transparenter. Mit einer Europäischen Sozialversicherungsnummer würden Behördengänge einfacher und moderner. Auch jenseits der Landesgrenzen könnte der Sozialversicherungsstatus rasch überprüft werden. Gesetzgebungsvorschläge für beide Initiativen sind im Arbeitsprogramm der Kommission für 2018 vorgesehen und sollen im Frühjahr 2018 vorgelegt werden. Die Konsultation läuft bis zum 07.01.2018.

Zum Hintergrund

16 Millionen Europäerinnen und Europäer leben heute in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen. Das sind doppelt so viele wie vor zehn Jahren. 1,7 Millionen Europäerinnen und Europäer pendeln täglich in einen anderen Mitgliedstaat. Jedes Jahr reisen mehrere Hundert Millionen Menschen aus privaten, touristischen oder geschäftlichen Gründen in andere europäische Länder. Bürger und Unternehmen müssen problemlos auf Informationen zugreifen können und brauchen Gewissheit über ihre Rechte und Möglichkeiten im In- und Ausland. Zugleich müssen die nationalen Behörden nahtlos zusammenarbeiten.

(EU-Kommission, PM vom 27.11.2017 / Viola C. Didier)


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