• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Konsultation zur Arbeitsweise der Europäischen Aufsichtsbehörden

12.05.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

Konsultation zur Arbeitsweise der Europäischen Aufsichtsbehörden

Beitrag mit Bild

© artjazz / Fotolia.com

Die Europäische Kommission überprüft das System der Europäischen Finanzaufsichtsbehörden (European Supervisory Authorities – ESA).

Betroffen sind die European Banking Authority (EBA), die European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA) und die European Securities and Markets Authority (ESMA). Insbesondere geht es darum, möglichen Änderungsbedarf an den bestehenden Aufgaben, Befugnissen und Governance-Systemen der ESA zu ermitteln. Ziel ist es, die Wirksamkeit der Aufsichten zu erhöhen.

Prüfungspraxis der Finanzberichterstattung im Fokus

Ein entsprechendes Konsultationspapier der Europäischen Kommission enthält auch Überlegungen zur Finanzberichterstattung, die darauf abzielen, die Prüfungspraxis in Europa stärker zu vereinheitlichen. Dies könnte sich erheblich auf den Berufsstand auswirken. Darüber hinaus werden Möglichkeiten zur Stärkung der Rolle der ESMA sowie die Integration des Committee of European Audit Oversight Bodies (CEAOB) in die ESMA zur Diskussion gestellt.

(WPK vom 11.05.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Sashkin/fotolia.com


30.12.2025

Verspätete Offenlegung der Jahresabschlüsse bis Mitte März 2026 sanktionsfrei

Das BMJV hat bekanntgegeben, dass vor Mitte März 2026 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB eingeleitet wird.

weiterlesen
Verspätete Offenlegung der Jahresabschlüsse bis Mitte März 2026 sanktionsfrei

Meldung

©Falko Müller/fotolia.com


30.12.2025

Gesetzliche Neuregelungen bei Umwelt und Klimaschutz 2026

Mit neuen Regelungen für 2026 verfolgt die Bundesregierung das Ziel, Umwelt- und Klimaschutz mit wirtschaftlicher Entlastung zu verbinden.

weiterlesen
Gesetzliche Neuregelungen bei Umwelt und Klimaschutz 2026

Meldung

©garagestock/123rf.com


29.12.2025

Transparenzpflicht für Schufa-Score

Die Schufa ist verpflichtet, konkret darzulegen, welche Daten in die Bewertung eingeflossen sind, wie sie gewichtet wurden und warum ein bestimmter Scorewert vergeben wurde.

weiterlesen
Transparenzpflicht für Schufa-Score

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank