• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Konsultation zur Arbeitsweise der Europäischen Aufsichtsbehörden

12.05.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

Konsultation zur Arbeitsweise der Europäischen Aufsichtsbehörden

Beitrag mit Bild

© artjazz / Fotolia.com

Die Europäische Kommission überprüft das System der Europäischen Finanzaufsichtsbehörden (European Supervisory Authorities – ESA).

Betroffen sind die European Banking Authority (EBA), die European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA) und die European Securities and Markets Authority (ESMA). Insbesondere geht es darum, möglichen Änderungsbedarf an den bestehenden Aufgaben, Befugnissen und Governance-Systemen der ESA zu ermitteln. Ziel ist es, die Wirksamkeit der Aufsichten zu erhöhen.

Prüfungspraxis der Finanzberichterstattung im Fokus

Ein entsprechendes Konsultationspapier der Europäischen Kommission enthält auch Überlegungen zur Finanzberichterstattung, die darauf abzielen, die Prüfungspraxis in Europa stärker zu vereinheitlichen. Dies könnte sich erheblich auf den Berufsstand auswirken. Darüber hinaus werden Möglichkeiten zur Stärkung der Rolle der ESMA sowie die Integration des Committee of European Audit Oversight Bodies (CEAOB) in die ESMA zur Diskussion gestellt.

(WPK vom 11.05.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©jirsak/123rf.com


01.09.2026

EmpCo: Dr. Oetker stoppt Klimaneutralitäts-Werbung

Wer mit künftiger Klimaneutralität wirbt, muss gem. EmpCo konkrete, messbare und überprüfbare Maßnahmen zur Zielerreichung belegen.

weiterlesen
EmpCo: Dr. Oetker stoppt Klimaneutralitäts-Werbung

Meldung

© Calado/fotolia.com


01.09.2026

Fast jede fünfte Neueinstellung ist sachgrundlos befristet

Im Jahr 2025 waren rund 790.000 bzw. 18,5% aller sozialversicherungspflichtigen Neueinstellungen sachgrundlos befristet

weiterlesen
Fast jede fünfte Neueinstellung ist sachgrundlos befristet

Steuerboard

Marcus Niermann / Katharina Pichler


31.08.2026

Gegenstandsbezogener Zugewinnausgleich kann einkommensteuerpflichtigen Vorgang vermeiden

Viele Ehepaare heiraten, ohne einen Ehevertrag zu schließen. Sie leben dann automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Endet die Ehe hat derjenige Ehegatte, der während der Ehe weniger Vermögen aufgebaut hat, einen Ausgleichsanspruch gegen den anderen.

weiterlesen
Gegenstandsbezogener Zugewinnausgleich kann einkommensteuerpflichtigen Vorgang vermeiden
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht