• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Konsultation zu Schwellenwerten für die Bestimmung der Größenklasse von Kapitalgesellschaften

20.09.2023

Betriebswirtschaft, Meldung

Konsultation zu Schwellenwerten für die Bestimmung der Größenklasse von Kapitalgesellschaften

Nach Art. 3 Abs. 13 der Bilanzrichtlinie ist die EU-Kommission verpflichtet, die Schwellenwerte mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen. Nun hat sie hierzu eine Konsultation gestartet. Darüber berichtet die WPK.

Beitrag mit Bild

saiarlawka/123rf.com

Die Europäische Kommission hat den Entwurf einer Delegierten Richtlinie zur Änderung der Schwellenwerte in Art. 3 der Richtlinie (EU) 2013/34 (Bilanzrichtlinie) für die Bestimmung der Größenklasse von Kapitalgesellschaften vorgelegt und um Stellungnahmen bis zum 06.10.2023 gebeten.

Rund 1,1 Millionen Unternehmen betroffen

Der Entwurf sieht eine deutliche Anhebung der Schwellenwerte von 25 % bezogen auf die Umsatzerlöse und Bilanzsumme vor. Damit soll den Auswirkungen der Inflation Rechnung getragen werden, die seit der letzten Anhebung im Jahr 2013 im EU-Raum kumuliert etwa 24,3 % betrug. Bei Kleinstunternehmen wird eine Erhöhung um 28,6 % vorgeschlagen, um glatte Werte zu erhalten. Die Anzahl der Mitarbeiter bleibt in allen Größenklassen unverändert. Kleinen Unternehmen soll es gestattet werden, höhere Schwellenwerte festzulegen, jedoch darf die Bilanzsumme 7,5 Mio. Euro und die Umsatzerlöse 15,0 Mio. Euro nicht überschreiten. Die neuen Schwellenwerte sollen bereits ab dem Geschäftsjahr 2024 angewendet werden.

Die EU-Kommission geht davon aus, dass insgesamt rund 1,1 Mio. Unternehmen von den geänderten Schwellenwerten betroffen sein werden. Auch für viele derzeit große nichtkapitalmarktorientierte Unternehmen kann es mit Blick auf deren künftige Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung damit noch zu Änderungen kommen.


WPK vom 18.09.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©ginasanders/123rf.com


17.02.2026

ELStAM-Daten ignoriert: Kirchensteuerbescheide rechtswidrig

Nach einem Kirchenaustritt darf die Kirchensteuer nicht mehr einbehalten werden, auch dann nicht, wenn der Steuerpflichtige in seiner Steuererklärung versehentlich anderes angibt.

weiterlesen
ELStAM-Daten ignoriert: Kirchensteuerbescheide rechtswidrig

Meldung

©stockWERK/fotolia.com


17.02.2026

Keine Diskriminierung: Höchstalter für Geschäftsführer zulässig

Gesellschaftsverträge dürfen im Rahmen der Privatautonomie Altersgrenzen für Organmitglieder vorsehen, sofern keine unsachliche Diskriminierung vorliegt.

weiterlesen
Keine Diskriminierung: Höchstalter für Geschäftsführer zulässig

Steuerboard

Rabea Pape-Lingier / Nils Etzig


17.02.2026

Die globale Mindeststeuer der OECD im Rahmen von Pillar 2 verändert die Compliance-Verpflichtungen weltweit

Dass die globale Mindeststeuer äußerst compliance-intensiv ausfallen würde, überrascht in der Steuerwelt kaum jemanden. Die OECD verspricht mit ihrem Side-by-Side Package vom Januar 2026 „materielle Vereinfachungen“ bei der globalen Mindeststeuer.

weiterlesen
Die globale Mindeststeuer der OECD im Rahmen von Pillar 2 verändert die Compliance-Verpflichtungen weltweit
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)