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11.03.2019

Betriebswirtschaft, Meldung

Konsultation zu klimabezogenen Informationen gestartet

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©AndreyPopov/fotolia.com

Die EU-Kommission hat eine Konsultation zum Entwurf eines Anhangs zu ihren unverbindlichen Leitlinien für die Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen unter besonderer Bezugnahme auf klimabezogene Informationen gestartet.

In Deutschland wurde die Richtlinie 2014/95/EU (Non-Financial Reporting Directive) mit dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz in nationales Recht transformiert. Das Gesetz ist am 19.04.2017 in Kraft getreten. Damit wurden insbesondere für große kapitalmarktorientierte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungen mit im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Mitarbeitern neue handelsrechtliche Berichtspflichten für nichtfinanzielle Informationen eingeführt. Diese Berichtspflichten, die im Lagebericht oder in einem separaten Bericht abgegeben werden können, betreffen Angaben zu Umwelt-, Arbeitnehmer-, und Sozialbelangen sowie zur Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung der Korruption.

Erweiterung: Anhang zu klimabezogenen Informationen

Die EU-Kommission möchte nun ihre im Juni 2017 veröffentlichten Leitlinien zur Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen überarbeiten und um einen Anhang zu klimabezogenen Informationen erweitern. Damit sollen Unternehmen unterstützt werden, ausreichende, verlässliche und vergleichbare Informationen über ihre klimabezogenen Aktivitäten zur Verfügung zu stellen, die seitens des Kapitalmarktes nachhaltige Investitionen begünstigen und damit letztlich zur Senkung der CO2-Emmissionen und Erreichung der Klimaziele beitragen sollen.

Statement zum Klimawandel

Beispielsweise sollen Unternehmen im Rahmen ihrer nichtfinanziellen Berichterstattung beschreiben, wie sich Klimawandel kurz-, mittel- und langfristig auf das Geschäftsmodell und die Strategie des Unternehmens auswirken könnten. Damit sollen Unternehmen angehalten werden, eine längerfristige Perspektive einzunehmen, als es im Rahmen der finanziellen Berichterstattung üblich ist. Darüber hinaus sollen Unternehmen beschreiben, welche klimabezogenen Risiken identifiziert wurden und wie mit diesen Risiken umgegangen wird. Um eine bessere Vergleichbarkeit klimabezogener Informationen zu ermöglichen, wird die Verwendung von Schlüsselgrößen (Key Performance Indicators) vorgeschlagen.

Teilnahmemöglichkeiten

Die Konsultationsunterlagen erhalten Sie auf der Internetseite der EU-Kommission. Die Leitlinien für die Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen sind im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Stellungnahmen können gegenüber der Kommission bis zum 20.03.2019 abgegeben werden.

(WPK vom 06.03.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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