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03.05.2022

Betriebswirtschaft, Meldung

Konsultation zu 13 Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS)

Schlägerei wegen zugeparkter Betriebseinfahrt

©peterschreibermedia/123rf.com

Mit der Veröffentlichung von 13 Exposure Drafts (EDs) fiel am 29. April 2022 der Startschuss für die EFRAG-Konsultation für die Entwürfe der Europäischen Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards – ESRS). Die Nachhaltigkeitsberichtsstandards sollen die mit der CSRD in die Bilanz-Richtlinie aufgenommenen Berichtspflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung konkretisieren.

Die nun vorliegenden EDs hat die EFRAG PTF-ESRS seit der Aufnahme ihrer Arbeit im Mai 2021 erarbeitet. Arbeitspapiere (Working papers) dieser Standards wurden durch die EFRAG PTF-ESRS seit Januar 2022 veröffentlicht.

Um diese Nachhaltigkeitsberichtsstandards geht es

In der aktuellen Konsultation geht es nunmehr um die folgenden Standardentwürfe:

  • Topical standards – Environment (ESRS E1 bis ESRS E5)
  • Cross-cutting Exposure Drafts (ESRS 1 und ESRS 2)
  • Topical standards – Social (ESRS S1 bis ESRS S4)
  • Topical standards – Governance (ESRS G1 und ESRS G2)

Zusätzlich zu diesen EDs sind eine einführende Cover Note mit Anhängen und weitere Papiere Teil des Konsultationspakets (hier).

Konstituenten sind aufgefordert, Stellungnahmen über einen sehr umfangreichen webbasierten multiple choice/multiple response Fragebogen abzugeben, der neben übergeordneten Fragen (z.B. zur Architektur der Standards) auch die einzelnen Disclosure Requirements behandelt. Darüber hinaus haben Teilnehmer die Möglichkeit, Aspekte, die der Fragebogen nicht behandelt, in zusätzlichen Stellungnahmen über den Fragebogen zu ergänzen.

Frist für Rückmeldungen

Die Frist für Rückmeldungen beträgt 100 Tage und endet am 08.08.2022. Mit der verkürzten Konsultationsdauer wird die in den Due Process Procedures der EFRAG festgelegte Ausnahme genutzt, die für sog. „beschleunigte Prozesse“ vorsieht, von der grundsätzlich einzuräumenden 120-Tage-Frist abzuweichen. Dies ist auch vor dem Hintergrund des von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Zeitplans zu sehen, die ESRS per Delegierter Verordnung im Herbst dieses Jahres in Kraft zu setzen.


DRSC vom 02.05.2022/ Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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Urteil
©Marco2811/fotolia.com


09.06.2023

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