Die nun vorliegenden EDs hat die EFRAG PTF-ESRS seit der Aufnahme ihrer Arbeit im Mai 2021 erarbeitet. Arbeitspapiere (Working papers) dieser Standards wurden durch die EFRAG PTF-ESRS seit Januar 2022 veröffentlicht.
Um diese Nachhaltigkeitsberichtsstandards geht es
In der aktuellen Konsultation geht es nunmehr um die folgenden Standardentwürfe:
- Topical standards – Environment (ESRS E1 bis ESRS E5)
- Cross-cutting Exposure Drafts (ESRS 1 und ESRS 2)
- Topical standards – Social (ESRS S1 bis ESRS S4)
- Topical standards – Governance (ESRS G1 und ESRS G2)
Zusätzlich zu diesen EDs sind eine einführende Cover Note mit Anhängen und weitere Papiere Teil des Konsultationspakets (hier).
Konstituenten sind aufgefordert, Stellungnahmen über einen sehr umfangreichen webbasierten multiple choice/multiple response Fragebogen abzugeben, der neben übergeordneten Fragen (z.B. zur Architektur der Standards) auch die einzelnen Disclosure Requirements behandelt. Darüber hinaus haben Teilnehmer die Möglichkeit, Aspekte, die der Fragebogen nicht behandelt, in zusätzlichen Stellungnahmen über den Fragebogen zu ergänzen.
Frist für Rückmeldungen
Die Frist für Rückmeldungen beträgt 100 Tage und endet am 08.08.2022. Mit der verkürzten Konsultationsdauer wird die in den Due Process Procedures der EFRAG festgelegte Ausnahme genutzt, die für sog. „beschleunigte Prozesse“ vorsieht, von der grundsätzlich einzuräumenden 120-Tage-Frist abzuweichen. Dies ist auch vor dem Hintergrund des von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Zeitplans zu sehen, die ESRS per Delegierter Verordnung im Herbst dieses Jahres in Kraft zu setzen.