• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Konsultation für neue Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage

09.10.2015

Meldung, Steuerrecht

Konsultation für neue Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage

Beitrag mit Bild

Wichtigstes Ziel der GKKB ist es, über Grenzen hinweg handelnden Unternehmen aus EU und Drittländern das Leben einfacher zu machen: Weniger Verwaltungsaufwand, niedrigere Compliance-Kosten und mehr Rechtssicherheit.

Die Europäische Kommission hat in einer öffentlichen Konsultation die Frage gestellt, welche zentralen Elemente in die Neuvorlage ihres Vorschlags für eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) einfließen sollten.

Der aktuelle Vorstoß der Kommission beruht auf der Überzeugung, dass es im Interesse grenzüberschreitend tätiger Unternehmen liegt, diesen eine deutlich einfachere Methode zur Berechnung ihrer steuerpflichtigen Gewinne an die Hand zu geben. Bei einer GKKB müssten die Unternehmen ihren steuerbaren Gewinn nur noch anhand eines einzigen Systems ermitteln, während sie aktuell die jeweilige Regelung des Mitgliedstaats, in dem sie tätig sind, anwenden müssen. Nachdem die Verhandlungen im Rat vor allem wegen des Umfangs des ursprünglichen Vorschlags aus dem Jahr 2011 ins Stocken geraten waren, möchte die Kommission diese nun wieder anstoßen.

Konsultation wird Grundlage für einen überarbeiteten GKKB-Vorschlag in 2016

Die aktuelle Konsultation ist Teil des im Juni dieses Jahres vorgestellten Aktionsplans der Kommission für eine faire und effiziente Unternehmensbesteuerung. Die Kommission plant, die überarbeiteten Vorschriften im nächsten Jahr vorzulegen, und hofft auf ein breites Spektrum an Rückmeldungen aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft und von anderen Interessenträgern. Mit der Konsultation möchte die Kommission insbesondere Meinungen einholen, inwieweit die GKKB als wirksames Instrument gegen aggressive Steuerplanung fungieren kann, ohne ihr ursprüngliches Ziel eines unternehmensfreundlicheren Binnenmarkts auszuhöhlen.

Die Teilnahme an der öffentlichen Konsultation ist bis zum 8. Januar 2016 möglich.

(EU-Kommission / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Podcast

FACHFRAGEN Podcast


11.10.2024

FACHFRAGEN Podcast: Ökonometrische Gutachten in Kartellschadensersatzprozessen

Kartellschadensersatzprozesse sind kaum denkbar ohne ökonometrische Sachverständigengutachten. Darüber sprechen wir mit Dr. Gerhard Klumpe und Dr. Johannes Paha.

weiterlesen
FACHFRAGEN Podcast: Ökonometrische Gutachten in Kartellschadensersatzprozessen

Meldung

©Dan Race/fotolia.com


11.10.2024

Unzulässige Werbung für Desinfektionsmittel als „hautfreundlich“

Biozide wie Desinfektionsmittel sollen in der Werbung nicht verharmlost werden. Umstritten war allerdings, ob der Begriff „hautfreundlich“ unzulässig ist.

weiterlesen
Unzulässige Werbung für Desinfektionsmittel als „hautfreundlich“

Meldung

© forkART Photography/fotolia.com


11.10.2024

Kein Schaden, keine Schuld: Kündigung unwirksam

Die fristlose Kündigung eines Geschäftsführers wegen eigenmächtiger Honorarbeschlüsse wurde als unwirksam erklärt, da kein nachweisbarer Schaden vorlag.

weiterlesen
Kein Schaden, keine Schuld: Kündigung unwirksam

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank