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09.10.2015

Meldung, Steuerrecht

Konsultation für neue Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage

Schlägerei wegen zugeparkter Betriebseinfahrt

Wichtigstes Ziel der GKKB ist es, über Grenzen hinweg handelnden Unternehmen aus EU und Drittländern das Leben einfacher zu machen: Weniger Verwaltungsaufwand, niedrigere Compliance-Kosten und mehr Rechtssicherheit.

Die Europäische Kommission hat in einer öffentlichen Konsultation die Frage gestellt, welche zentralen Elemente in die Neuvorlage ihres Vorschlags für eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) einfließen sollten.

Der aktuelle Vorstoß der Kommission beruht auf der Überzeugung, dass es im Interesse grenzüberschreitend tätiger Unternehmen liegt, diesen eine deutlich einfachere Methode zur Berechnung ihrer steuerpflichtigen Gewinne an die Hand zu geben. Bei einer GKKB müssten die Unternehmen ihren steuerbaren Gewinn nur noch anhand eines einzigen Systems ermitteln, während sie aktuell die jeweilige Regelung des Mitgliedstaats, in dem sie tätig sind, anwenden müssen. Nachdem die Verhandlungen im Rat vor allem wegen des Umfangs des ursprünglichen Vorschlags aus dem Jahr 2011 ins Stocken geraten waren, möchte die Kommission diese nun wieder anstoßen.

Konsultation wird Grundlage für einen überarbeiteten GKKB-Vorschlag in 2016

Die aktuelle Konsultation ist Teil des im Juni dieses Jahres vorgestellten Aktionsplans der Kommission für eine faire und effiziente Unternehmensbesteuerung. Die Kommission plant, die überarbeiteten Vorschriften im nächsten Jahr vorzulegen, und hofft auf ein breites Spektrum an Rückmeldungen aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft und von anderen Interessenträgern. Mit der Konsultation möchte die Kommission insbesondere Meinungen einholen, inwieweit die GKKB als wirksames Instrument gegen aggressive Steuerplanung fungieren kann, ohne ihr ursprüngliches Ziel eines unternehmensfreundlicheren Binnenmarkts auszuhöhlen.

Die Teilnahme an der öffentlichen Konsultation ist bis zum 8. Januar 2016 möglich.

(EU-Kommission / Viola C. Didier)


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