• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Konsultation der EU-Kommission zur öffentlichen Unternehmensberichterstattung

03.08.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

Konsultation der EU-Kommission zur öffentlichen Unternehmensberichterstattung

Beitrag mit Bild

©kebox/fotolia.com

Die WPK hat sich an der Konsultation der EU-Kommission zur öffentlichen Unternehmensberichterstattung beteiligt. Sie spricht sich gegen eine Befugnis für die EU-Kommission aus, IFRS bei der Übernahme für die Anwendung in Europa modifizieren zu können.

Die Schaffung von „EU-IFRS“ steht der Vergleichbarkeit und weltweiten Anwendbarkeit der internationalen Rechnungslegungsstandards entgegen, schreibt die WPK zur EU-Konsultation zur öffentlichen Unternehmensberichterstattung („EU-Fitness-Check“).

Kritik an Anhebung der Schwellenwerte

Auch eine Anhebung der Größenklassenkriterien (Schwellenwerte) der EU-Bilanzrichtlinie zur Angleichung an die KMU-Definition wird kritisch gesehen. Die derzeitige Regelung ermögliche eine angemessene Berücksichtigung nationaler Besonderheiten der jeweiligen Volkswirtschaften. Zudem könne eine Anhebung der Schwellenwerte zu einem umfassenden Wegfall der gesetzlichen Prüfungspflicht mit nachteiligen Auswirkungen für die Qualität der Finanzberichterstattung bei den betroffenen Unternehmen führen.

Förderung der nichtfinanziellen Berichterstattung

Eine Förderung der nichtfinanziellen Berichterstattung, insbesondere mit Blick auf eine integrierte Berichterstattung durch die EU, wird begrüßt. Allerdings sollte die Schaffung eines umfangreichen neuen Regelungsrahmens vermieden werden.

(WPK vom 24.07.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Nikola Hertel


06.12.2024

Schenkungsteuer bei niedrig verzinsten Darlehen – Wer trägt die Beweislast?

Darlehensvereinbarungen zwischen natürlichen und nahestehenden Personen sind immer wieder ein relevantes Thema.

weiterlesen
Schenkungsteuer bei niedrig verzinsten Darlehen – Wer trägt die Beweislast?

Meldung

©Bartolomiej Pietrzyk/123rf.com


06.12.2024

Zur Steuerfreiheit von Aufstockungsbeträgen nach AltTZG

Aufstockungsbeträge aus der Altersteilzeit sind auch dann steuerfrei nach § 3 Nr. 28 EStG, wenn sie erst nach Beendigung der Altersteilzeit ausgezahlt werden, so der BFH.

weiterlesen
Zur Steuerfreiheit von Aufstockungsbeträgen nach AltTZG

Meldung

©photo 5000/fotolia.com


06.12.2024

22 % der Arbeitszeit für Bürokratie nötig

Nach Angaben der Unternehmen entsteht der steigende Zeitaufwand vor allem durch ausufernde Berichts- und Informations-, Dokumentations- und Meldepflichten.

weiterlesen
22 % der Arbeitszeit für Bürokratie nötig

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank