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03.08.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

Konsultation der EU-Kommission zur öffentlichen Unternehmensberichterstattung

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©kebox/fotolia.com

Die WPK hat sich an der Konsultation der EU-Kommission zur öffentlichen Unternehmensberichterstattung beteiligt. Sie spricht sich gegen eine Befugnis für die EU-Kommission aus, IFRS bei der Übernahme für die Anwendung in Europa modifizieren zu können.

Die Schaffung von „EU-IFRS“ steht der Vergleichbarkeit und weltweiten Anwendbarkeit der internationalen Rechnungslegungsstandards entgegen, schreibt die WPK zur EU-Konsultation zur öffentlichen Unternehmensberichterstattung („EU-Fitness-Check“).

Kritik an Anhebung der Schwellenwerte

Auch eine Anhebung der Größenklassenkriterien (Schwellenwerte) der EU-Bilanzrichtlinie zur Angleichung an die KMU-Definition wird kritisch gesehen. Die derzeitige Regelung ermögliche eine angemessene Berücksichtigung nationaler Besonderheiten der jeweiligen Volkswirtschaften. Zudem könne eine Anhebung der Schwellenwerte zu einem umfassenden Wegfall der gesetzlichen Prüfungspflicht mit nachteiligen Auswirkungen für die Qualität der Finanzberichterstattung bei den betroffenen Unternehmen führen.

Förderung der nichtfinanziellen Berichterstattung

Eine Förderung der nichtfinanziellen Berichterstattung, insbesondere mit Blick auf eine integrierte Berichterstattung durch die EU, wird begrüßt. Allerdings sollte die Schaffung eines umfangreichen neuen Regelungsrahmens vermieden werden.

(WPK vom 24.07.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


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