06.10.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Konkretisierung zur Reform der Leiharbeit

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Das Bundeskabinett hatte am 01.06.2016 den Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Missbrauchs bei Leiharbeit und Werkverträgen beschlossen.

Die Grünen haben von der Bundesregierung genauere Information zu der von ihr geplanten Reform der Leiharbeit erfragt. Insbesondere geht es um die Wirkung der geplanten Höchstüberlassungsdauer.

Die geplante Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten „kann die Wahrscheinlichkeit erhöhen“, dass Leiharbeitnehmer von den Entleihern in die Stammbelegschaft übernommen werden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/9723) auf eine Kleine Anfrage (18/9559) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Unterstützt werde diese Wirkung durch tarifvertragliche Regelungen, die nach einer bestimmten Einsatzdauer vorsehen, dass den Leiharbeitskräften ein Übernahmeangebot zu machen ist, heißt es in der Antwort weiter.

Zum Erreichen von ‚Equal Pay‘

Die Grünen hatten von der Bundesregierung zudem genauere Information zu der von ihr geplanten Reform der Leiharbeit (18/9232) erfragt. Dazu schreibt die Regierung weiter: „Die Einsatzdauer von neun Monaten zum Erreichen von ‚Equal Pay‘ (Gleicher Lohn) kann weder durch Einsatzunterbrechungen von bis zu drei Monaten oder den Wechsel des Arbeitgebers der Leihkraft auf Null gesetzt werden.“

(Dt. Bundestag, hib vom 04.10.2016/ Viola C. Didier)


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